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Merken   Drucken   22.08.2012, 08:27 Schriftgröße: AAA

Schadenersatzklage: US-Richterin lässt Ratingagenturen zittern

Die Urteile von Bonitätswächtern seien nicht vom Recht auf freie Meinungsäußerung gedeckt, befindet eine US-Richterin. Vielmehr handele es sich um "faktenbasierte Meinungen" - und die sind in einem Schadenersatzprozess plötzlich justiziabel.
© Bild: 2012 Bloomberg/Scott Eells
Die Urteile von Bonitätswächtern seien nicht vom Recht auf freie Meinungsäußerung gedeckt, befindet eine US-Richterin. Vielmehr handele es sich um "faktenbasierte Meinungen" - und die sind in einem Schadenersatzprozess plötzlich justiziabel.

Die US-Ratingagenturen werden von ihrer Vergangenheit eingeholt und müssen plötzlich wieder hohe Schadenersatzansprüche fürchten. Überraschend deutlich hat ein New Yorker Bundesgericht einen Einspruch von S&P und Moody's gegen eine Klage von Großinvestoren abgewiesen.

Die Profianleger hatten im August 2007 beim Kollaps des Investmentfonds Cheyne Milliardenverluste erlitten. Neben der Wall-Street-Bank Morgan Stanley, die den Fonds aufgelegt hatte, machen sie dafür die Ratingfirmen verantwortlich. Diese hatten die Bonität des Investmentvehikels viel zu gut bewertet.

Die Entscheidung von Richterin Shira Scheindlin stellt die bisherige Rechtsprechung zu Ratingagenturen infrage. Zwar wurden Standard & Poor‘s, Moody‘s und Fitch in der Vergangenheit immer wieder von frustrierten Anlegern vor Gericht gezerrt. So zog allein das Subprime-Debakel Dutzende Verfahren nach sich. Bis dato sind die Richter im Großen und Ganzen aber immer der Verteidigungslinie der Ratingagenturen gefolgt. Deren Argumentation: Bonitätsurteile seien nichts weiter als Meinungsäußerungen - und deshalb von der US-Verfassung gedeckt.

Scheindlin sieht das anders: "Bei Ratingurteilen handelt es sich zwar nicht um objektiv messbare Darstellungen von Tatsachen", schrieb die Richterin in der Begründung zu ihrem Beschluss Ende vergangener Woche. Andererseits seien Ratings auch keine bloßen Meinungen "wie die Ansicht, dass in dem einen Restaurant besser gekocht wird als in einem anderen". Die Noten der Ratingagenturen müsse man daher als "faktenbasierte Meinungen" betrachten. Die angesehene amerikanische Rechtskolumnistin Alison Frankel interpretierte den Beschluss Scheindlins als "eine juristische Neudefinition von Kreditbewertungen". Die bislang gültige Rechtsprechung habe die Ratingagenturen "nahezu immun gegen Haftungsklagen" gemacht. Scheindlins Entscheidung baue stattdessen nun "eine Brücke, die in ein Rechtsumfeld führt, in der sich die Agenturen plötzlich doch für möglichen Betrug verantworten müssen".

Shira Scheindlin, US-Richterin   Shira Scheindlin, US-Richterin

Nach Ansicht Scheindlins verfügen die Kläger über ausreichend Beweise, um den Fall vor Gericht zu bringen. Sie verwies auf Instant-Nachrichten, die zwei S&P-Analysten austauschten, nachdem der Fonds platziert worden war - wobei noch unklar ist, ob sich der Dialog tatsächlich auf Cheyne bezog oder ein anderes Investmentvehikel. "Dieser Deal ist lächerlich", meinte einer der Analysten. "Wir sollten ihn nicht bewerten." Der zweite Analyst antwortete: "Wir bewerten doch jeden Deal." Daraufhin der erste Analyst: "Er könnte von Kühen zusammengestellt worden sein, und wir würden ihn bewerten."

Investoren sind verunsichert seit Scheindlins Entscheidung. Die Aktie von Moody's ist seit Freitag um rund 2,9 Prozent gefallen, Anteilsscheine der S&P-Mutter McGraw Hill um etwa 2,3 Prozent. Im Subprime-Boom hatten die großen Ratingfirmen unzähligen Wertpapieren, die sich später als Schrott erwiesen, beste Noten gegeben. Als diese Verwicklung offenkundig wurden, stießen Anleger die Aktien der Agenturen ab, die Kurse brachen ein. Seit Ende 2008 haben sich die Notierungen der beiden Marktführer allerdings wieder nahezu verdreifacht. Das liegt nicht zuletzt daran, dass die ursprünglich befürchten Milliardenurteile gegen die Branche bislang ausgeblieben sind.

  • Aus der FTD vom 22.08.2012
    © 2012 Financial Times Deutschland
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