Exklusiv
Der Vorstandschef der HSH Nordbank bangt um seine Abfindung. Ein Topjurist soll helfen.
von Sven Oliver ClausenHamburg
Bevor sie im vergangenen Jahr in die Commerzbank wegfusioniert wurde, gab die Dresdner Bank etliche Marketingmillionen aus für ein kleidsames Etikett: die Beraterbank. Mit der HSH Nordbank hat sie einen direkten Nachfolger gefunden - wenn auch mit umgekehrtem Vorzeichen: Die Landesbank zeichnete sich in den vergangenen Monaten vor allem dadurch aus, dass sie selbst Beratung brauchte und auch kräftig nachfragte.
Die Strategieberater von McKinsey waren höchst aktiv, prominente Kanzleien wie Freshfields oder Latham & Watkins, die Wirtschaftsprüfer von KPMG, Heerscharen von Kommunikationsberatern, die Detektei Prevent. Seit seinem Amtsantritt Ende 2008 hat es Vorstandschef Dirk Jens Nonnenmacher richtig krachen lassen, das interne Beraterbudget wurde kraftvoll überschritten.
Dirk Jens Nonnenmacher
Nun soll der 47-Jährige auf Geheiß der Eigner Schleswig-Holstein und Hamburg gehen. Da scheint es nur folgerichtig, dass ein Berater dabei eine Hauptrolle spielt. Es ist einer der prominentesten, den Deutschland hat: Michael Hoffmann-Becking, 67, von der Kanzlei Hengeler Mueller, jahrelang der Star unter Deutschlands Wirtschaftsjuristen mit Kunden wie Siemens oder der Deutschen Telekom und einem dichten Netzwerk in deutschen Topkonzernen.
Seit wenigen Wochen tritt er zwar etwas kürzer. Für Hilmar Kopper, 75, ehemaliger Deutsche-Bank-Chef und in seiner Blütezeit in denselben Netzwerken unterwegs wie Hoffmann-Becking, macht er aber noch einmal eine Ausnahme.
Nach FTD-Informationen hat er von Nonnenmachers Aufsichtsratschef den Auftrag angenommen, in einem Gutachten zu untersuchen, ob dem auf Abruf amtierenden Vorstandschef der HSH Pflichtverletzungen vorzuwerfen sind. Kopper präpariert sich damit für den Showdown mit den Regierungen der beiden Bundesländer.
Die haben öffentlich gemacht, dass sie davon ausgehen, Kopper werde den Bankchef ohne Abfindung aus dem Amt entfernen. Die öffentliche Ablehnung Nonnenmachers ist groß; es gibt Hinweise, dass er interne Spitzelsysteme gefördert hat. Seine Ablösung ergibt für die Politik Sinn, eine millionenschwere Abfindung dagegen überhaupt nicht.
Um sie zu verhindern, braucht es nach dem Aktiengesetz allerdings den Nachweis von Pflichtverletzungen. Kopper hat schon mehrfach öffentlich kundgetan, dass er dafür überhaupt keine Hinweise hat. Für die nächste Aufsichtsratssitzung am 2. Dezember, auf der Nonnenmacher das Hauptthema sein wird, soll Hoffmann-Becking diese Aussage nun absichern.
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