Angesichts der erneuten Probleme einer deutschen Bank stellen sich Anleger zunehmend die Frage, wie sicher ihre Guthaben sind. Bislang mussten die Systeme jedoch nur für vergleichsweise kleine Schäden aufkommen - ob sie auch die Insolvenz einer Großbank verkraften, ist ungewiss.
Allen Hiobsbotschaften zum Trotz müssen sich die Sparer hierzulande um ihre Einlagen nach Ansicht von Stephan Paul vergleichsweise wenig Sorgen machen. "Deutschland hat im internationalen Vergleich ein einmaliges Sicherungssystem", sagt der Professor für Finanzierung und Kreditwirtschaft an der Ruhr-Universität in Bochum. Die gesetzliche Mindestsicherung beträgt zwar nur 20.000 Euro bei zehn Prozent Selbstbehalt. Darüber hinaus haben aber die verschiedenen Bankengruppen - Privatbanken, die Sparkassen sowie die Raiffeisen- und Volksbanken - zusätzliche Sicherungssysteme aufgebaut, die über die gesetzliche Mindestanforderung hinausgehen.
Sparkassen haften solidarisch
Die Volks- und Raiffeisenbanken sowie die Sparkassen springen bei der Pleite eines ihrer Mitglieder ein und haften solidarisch, sodass die Einlagen zu 100 Prozent geschützt sind. Die Statuten ihrer Sicherungssysteme sehen zudem einen Institutsschutz vor. Das heißt, dass die Banken alles tun, um die Insolvenz eines ihrer Mitglieder zu verhindern.
Die Privatbanken hatten sich 1976 im Einlagensicherungsfonds zusammengeschlossen. Er wurde als Reaktion auf die Pleite der Herstatt-Bank gegründet, die sich mit Währungswetten verzockt hatte. Der Fonds sichert die Einlagen pro Kunde bis zu 30 Prozent des haftenden Eigenkapitals einer Bank ab. Selbst bei einem kleinen Institut, das nur 5 Mio. Euro Eigenkapital aufbringt, wären Einlagen bis 1,5 Mio. Euro geschützt. Zur Finanzierung des Fonds müssen die 180 Banken, die dem System angehören, jährlich 0,3 Promille der in der Bilanz ausgewiesenen Verbindlichkeiten gegenüber Kunden zahlen.
Die Sicherungssysteme schützen Sichteinlagen, das heißt Girokonten, Sparbücher oder Termingelder. Für Aktien, Fonds und Anleihen besteht keine Gefahr. Sie werden nur von der Bank verwahrt und zählen nicht zu ihrem Vermögen. Zertifikate sind im Einlagensicherungsfonds der Privatbanken nicht enthalten. So müssen Inhaber eines Lehman-Brothers-Zertifikats um die Rückzahlung bangen, obwohl die Bank dem Sicherungssystem angehört. Käufer eines von einer Genossenschafts- oder Landesbank emittierten Zertifikats haben es besser: Der Institutsschutz garantiert indirekt die Rückzahlung der Zertifikate.
Einlagensicherung abfragen
Aufpassen müssen auch Sparer, die ihr Geld bei einer Niederlassung einer ausländischen Bank deponiert haben, die nicht dem deutschen Einlagensicherungsfonds angehört. In dem Fall gelten die Regeln des Heimatlands, in dem die Bank ihren Hauptsitz hat. Oft sind nur 90 Prozent der Einlagen abgesichert, bei einer Höchstgrenze von 20.000 Euro. Sparer sollten sich zuvor über die Höhe des Einlagenschutzes erkundigen oder bei Zweifeln nur 20.000 Euro anlegen.
Doch auch wenn Deutschland eines der besten Sicherungssysteme hat, lässt sich über deren Stabilität nur mutmaßen. Der Einlagensicherungsfonds der Privatbanken musste seit seinem Bestehen in 24 Insolvenzfällen eingreifen - jedoch nur bei kleineren Banken. Wie groß seine Reserven sind, ist geheim, Schätzungen schwanken zwischen 4 Mrd. und 9 Mrd. Euro. Ob dies bei der Pleite einer Großbank ausreicht, ist fraglich. Die Verbindlichkeiten der vier größten Institute betragen allein mehr als 200 Mrd. Euro. Im absoluten Ernstfall würde wohl der Staat als Retter beispringen - wie auch jetzt schon.