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Merken   Drucken   15.04.2008, 11:50 Schriftgröße: AAA

Und ewig lockt die grüne Insel  

Öffentlich-rechtliche Banken gründen in Irland Zweckgesellschaften, für deren Risiken der hiesige Steuerzahler geradesteht. Die Wahl des Standorts hat zwar fiskalische Gründe. Der deutsche Steuerzahler haftet aber trotzdem. von Nina Luttmer und Yasmin Osman (Frankfurt)
Als BayernLB-Chef Michael Kemmer  vor zwei Wochen verkündet, dass seine Bank 24 Mrd. Euro an strukturierten Wertpapieren in eine Zweckgesellschaft ausgliedern will, stellt ein Journalist prompt die Frage: "Wo soll denn der Sitz dieser Gesellschaft sein?" Als Kemmer antwortet, dass es wohl nicht Deutschland, sondern etwa Irland sein könnte, geistert sogleich ein Verdacht durch den Raum: Steuerflucht einer öffentlich-rechtlichen Bank. Immerhin sind es der Freistaat Bayern und die bayerischen Sparkassen, die für das Vehikel bürgen sollen.
Dass deutsche Banken Forderungen in Irland, Luxemburg oder Jersey verbriefen, ist allerdings seit Jahren gang und gäbe. Grund ist das Steuerrecht: In Deutschland müsste eine Zweckgesellschaft Gewerbesteuern auf die Zinsen zahlen, die an die Käufer der von ihr ausgegebenen Wertpapiere fließen. In Irland ist das nicht der Fall.
Ziel der deutschen Gewerbesteuer auf Zinszahlungen ist es, zu verhindern, dass sich Firmen großteils durch Schulden finanzieren, um ihre zu versteuernden Erträge gering zu halten. Denn Schuldzinsen lassen sich steuerlich absetzen.
Für die Steuerbefreiung von Zweckgesellschaften spricht, dass diese keine auf Gewinne ausgerichteten Unternehmen sind, sondern eine "Hülle", mit deren Hilfe Kredite an Anleger verkauft werden. Die Zinserträge werden beim Investor versteuert.
Von der Gewerbesteuer befreit sind seit einigen Jahren nur Vehikel, die Bankkredite verbriefen. Seit es diese Ausnahme gibt, ist die Anzahl deutscher Zweckgesellschaften von null auf 42 gestiegen, berichtet Hartmut Bechtold, Geschäftsführer der Verbriefungsinitiative True Sale International (TSI).
Für die Bündelung und Ausplatzierung von Wertpapieren gibt es keine Steuerfreiheit. Deswegen hat auch die WestLB ihre Zweckgesellschaft in Irland gegründet. Darin lagert sie 23 Mrd. Euro an strukturierten Wertpapieren aus. Für bis zu 5 Mrd. Euro haften das Land Nordrhein-Westfalen und seine Sparkassen - und damit der Steuerzahler.
"Wir hätten viel lieber ein deutsches Vehikel genommen", sagt Klaus Poggemann, Kapitalmarktjurist der WestLB. Stefan Kraus, Partner der Kanzlei Hengeler Müller, die die WestLB bei der Transaktion beraten hat, erklärt: "Die Verbriefung von Wertpapieren funktioniert in Deutschland nicht. Bislang gab es hier keine einzige derartige Transaktion." Die Kosten dafür seien einfach zu groß.
Dass deutsche Banken - Steueränderungen vorausgesetzt - wirklich am Verbriefungsstandort Deutschland interessiert wären, zeigt ein Blick auf die Statistik bei ausplatzierten Bankkrediten. Hier kommt die TSI nach Angaben von Geschäftsführer Bechtold auf einen Marktanteil von 60 Prozent.
"Ein Nullsummenspiel"
Gerade im Fall der beiden Landesbanken hätte der Steuerzahler wenig von der Gewerbesteuer für Zweckgesellschaften: Die Investoren, die einer Zweckgesellschaft Wertpapiere abkaufen, verlangen eine im internationalen Vergleich marktgerechte Verzinsung. Das heißt: Die WestLB oder ihre Eigner - und damit am Ende der Steuerzahler - müssten die durch die Steuer entstandenen Einnahmeausfälle des Vehikels kompensieren, um Investoren zu befriedigen. "Ein Nullsummenspiel", sagt ein Anwalt, der nicht genannt werden will.
Hinzu kommt, dass die Gewerbesteuer an die Kommunen fließt. Das allein würde das nordrhein-westfälische Finanzministerium vor ein Problem stellen: Denn hätte die Zweckgesellschaft ihren Sitz in Düsseldorf, hätte etwa der rheinische Rivale Köln davon nichts.
Paradox an der Debatte ist, dass es im Grunde einen politischen Konsens darüber gibt, dass neben Bankkrediten auch andere verbriefte Forderungen von der Gewerbesteuer befreit sein sollten. Dafür haben sich die Vize-Fraktionsvorsitzenden Ludwig Stiegler (SPD) und Michael Meister (CDU/CSU) im Bundestag wiederholt eingesetzt. Stiegler fordert ein Verbriefungsgesetz.
Bislang hat aber die Furcht überwogen, mit Ausnahmeregeln neue Steuerschlupflöcher zu schaffen, die zu Gewerbesteuerausfällen führen würden. Die Verbriefungs-Befürworter kritisieren dagegen, dass die Steuerregeln dem Finanzplatz Deutschland schaden. "Mit der Steuerfreiheit könnte Deutschland zumindest Arbeitsplätze schaffen: Wirtschaftsprüfer, Anwälte, Verwaltungsangestellte könnten an den Vehikeln verdienen", so ein Anwalt.
  • Aus der FTD vom 15.04.2008
    © 2008 Financial Times Deutschland,
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