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Merken   Drucken   08.02.2010, 22:45 Schriftgröße: AAA

Urteil für LGT Bank: Schadensersatz für Steuersünder  

Gute Nachrichten für Steuerhinterzieher: In einem Musterprozess bekam ein deutscher Sünder vor einem liechtensteinischen Gericht teilweise recht. Die Entschädigung, die er erhält, übertrifft sogar die Strafe, die er für sein Vergehen bezahlen musste. von Jens Brambusch  Hamburg
In einem Musterprozess gegen die ehemalige LGT Treuhand hat das Fürstliche Landgericht in Vaduz einem deutschen Steuersünder teilweise recht gegeben. Dem Kläger, einem Bad Homburger Geschäftsmann, wurden in erster Instanz 7,3 Mio. Euro Schadensersatz zugesprochen.
Mit diesem Urteil geraten Banken, die Opfer eines Datendiebstahls geworden sind, erheblich unter Druck - zumindest dann, wenn sie es versäumt haben, ihre Kunden über den Diebstahl zu informieren. Die ehemalige LGT Treuhand muss sich jetzt auf eine Klagewelle einstellen.
Der Name des Klägers befand sich auf der gleichen CD, auf der auch der Name des Ex-Deutsche-Post-Chefs Klaus Zumwinkel war. Der heute 68-Jährige war von einem deutschen Gericht zu einer zweijährigen Haftstrafe auf Bewährung und einer Geldstrafe von 7,5 Mio. Euro verurteilt worden. Mit Anwaltskosten und Steuernachzahlungen musste der Geschäftsmann insgesamt 20 Mio. Euro berappen. Der Bundesnachrichtendienst hatte die bereits 2002 entwendeten Daten für 4,5 Mio. Euro von dem ehemaligen LGT-Mitarbeiter Heinrich Kieber gekauft und damit für einen der größten Steuersünderskandale Deutschlands gesorgt. Auf der CD stehen die Namen von knapp 700 deutschen Steuerhinterziehern.

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