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Merken   Drucken   16.12.2005, 17:01 Schriftgröße: AAA

Verbraucherschützer warnen vor Rürup-Rente  

Der Verkauf der Rürup-Rente lief bei den Versicherern schleppend an, erlebte im dritten Quartal aber einen deutlichen Aufschwung. Doch Verbraucherschützer warnen vor den Tücken des neuen Produkts. von Nina Luttmer
Die Rürup-Rente hat ihren Namen von dem Ökomomen Bert Rürup   Die Rürup-Rente hat ihren Namen von dem Ökomomen Bert Rürup
Bis Ende September diesen Jahres verkauften die Versicherer 100.000 Rürup-Policen. Das war ein Anstieg von 100 Prozent gegenüber dem Stand von Ende Juni. Dennoch gestaltet sich der Absatz des Produktes weiterhin schwierig. Die Branche verweist auf den noch geringen Bekanntheitsgrad der erst im Januar 2005 eingeführten Rente. Zudem müssten die eigenen Mitarbeiter auch erst einmal im Umgang mit der neuen Altersvorsorge geschult werden.
Verbraucherschützer dagegen beurteilen die Rürup-Rente per se als Problem. "Wir hoffen, dass nicht nur die allgemeine Reserviertheit gegenüber Altersvorsorge die Bürger vom Abschluss einer Rürup-Rente abhält, sondern dass sie die inhaltlichen Tücken dieses Produkts erkannt haben", sagte Peter Grieble, Versicherungsexperte bei der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg. "Meiner Meinung nach müsste der Gesetzgeber an der Rürup-Rente Nachbesserungen mit der Motorsäge und nicht nur mit einem Nagelfeilchen vornehmen."
Die Rürup-Rente, die häufig auch als Basisrente bezeichnet wird, ist wie die Riester-Rente eine staatlich subventionierte Altersvorsorge. Die Struktur der gebotenen Steuervorteile macht sie vor allem für Selbstständige mit einer relativ hohen Steuerbelastung sowie für besser verdienende Arbeitnehmer interessant. Die Basisrente wird frühestens ab dem 60. Lebensjahr als lebenslange Leibrente ausgezahlt.
Rente ist weder kapitalisierbar noch vererbbar oder beleihbar
Verbraucherschützer kritisieren heftig, dass die Rürup-Rente, ganz im Gegensatz zur Riester-Rente, weder kapitalisierbar noch vererbbar oder beleihbar ist. "Außerdem ist es sehr schwierig, den Anbieter zu wechseln, wenn der Vertrag einmal abgeschlossen ist", sagte Wolfgang Scholl, Versicherungsexperte bei der Bundesverbraucherzentrale. "Der Anbieter muss dem Kunden dann nämlich das eingezahlte Kapital nicht mitgeben. Der Verbraucher ist ihm also auf Gedeih und Verderb ausgeliefert."
Grieble von der Verbraucherzentrale in Stuttgart sieht unter anderem auch in der möglichen Doppelbesteuerung durch die Rürup-Rente ein Problem. Durch das Anfang 2005 eingeführte Alterseinkünftegesetz wurde die nachgelagerte Besteuerung eingeführt. Danach sind Einkünfte aus Renten künftig in voller Höhe der Einkommenssteuer unterworfen, die Aufwendungen zum Erwerb des Rentenanspruchs werden jedoch durch den Sonderausgabenabzug einkommenssteuerlich frei gestellt. In einer Übergangsfrist bis 2025 sind die Beiträge zur Rürup-Rente aber nur begrenzt steuerlich absetzbar – im Jahr 2005 sind es 60 Prozent oder maximal 12.000 Euro für einen Single. Ab dem Jahr 2040 werden aber 100 Prozent der ausgezahlten Rente steuerpflichtig sein. "Junge Leute, die jetzt eine Rürup-Rente abschließen, könnten dadurch doppelt besteuert werden", sagte Grieble.
Günstigerprüfung muss beachtet werden
Zudem seien die aus der Rürup-Rente entstehenden Vor- oder Nachteile derzeit viel zu schwer zu verstehen. "Da braucht man ja ein richtiges Rechenprogramm", sagte Grieble. So müssten Selbstständige stets die Günstigerprüfung im Auge behalten, die das Finanzamt automatisch für sie durchführt. Sie können nämlich nur dann ihre Beiträge zur Rürup-Rente steuerlich geltend machen, wenn ihre steuerlich anrechenbaren Vorsorgeaufwendungen in diesem Jahr die Aufwendungen vom Vorjahr übersteigen.
  • FTD.de, 16.12.2005
    © 2005 Financial Times Deutschland,
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