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Merken   Drucken   14.12.2011, 08:52 Schriftgröße: AAA

Verwaltungsaufwand: Europas Banken verjagen US-Kunden

Exklusiv Deutschen Banken werden die bürokratischen Auflagen von US-Finanzbehörden zu bunt, denn verschärfte Meldepflichten ziehen hohe Kosten nach sich. Daher kündigten führende Geldinstitute Tausenden US-Depotinhabern. von Gerhard Hegmann  und Angela Maier  München
Führende deutsche Banken sortieren wegen verschärfter Meldepflichten in den USA einen Teil ihrer amerikanischen Kunden aus. Nach FTD-Informationen haben die Deutsche Bank  und die zur italienischen Unicredit -Gruppe gehörende HypoVereinsbank US-Kunden deren Wertpapierdepots gekündigt. Davon betroffen sind mehrere Tausend Depotinhaber.
Ausländische Banken in den USA müssen den Finanzbehörden seit diesem Jahr sehr viel umfangreicher über die Wertpapiergeschäfte ihrer Kunden Auskunft erteilen als zuvor. Hintergrund ist der Versuch der Amerikaner, Steuerschlupflöcher zu schließen. Der bürokratische Aufwand für die Institute ist allerdings so hoch, dass immer mehr europäische Banken lieber auf ihre US-Kunden verzichten.
Wertpapiere ausländischer Depotinhaber bei deutschen Banken   Wertpapiere ausländischer Depotinhaber bei deutschen Banken
Die HypoVereinsbank teilte ihren Kunden mit, dass ab 1. Januar keine Wertpapierdienstleistungen mehr für Kunden mit Wohnsitz in den USA oder US-Nationalität angeboten werden. Bestehende Depots werden zum Jahresende gekündigt. Die Deutsche Bank erklärte auf Anfrage, dass bereits zur Jahresmitte 2011 die Depots von US-Staatsbürgern gekündigt wurden. Die Commerzbank  prüft noch, ob sie dem Beispiel folgt.
Bereits im Sommer hatte die Private-Banking-Abteilung der britischen HSBC  mitgeteilt, dass sie wegen zu hoher Kosten keine Amerikaner mehr aus dem Ausland heraus betreut. Auch Credit Suisse  hat sich aus dem grenzüberschreitenden Geschäft mit US-Kunden zurückgezogen.
Seit Anfang 2011 sind Auslandsbanken bei Wertpapiergeschäften von US-Kunden verpflichtet, den individuellen Veräußerungsgewinn oder -verlust zu ermitteln. Dieser ist dann - getrennt nach kurzfristigen und langfristigen Erfolgen - zusammen mit weiteren Daten an die Finanzverwaltung zu melden. Hinzu kommen Spezialvorschriften über die Anwendung von Quellensteuerermäßigungen und Doppelbesteuerungsabkommen. "Das lässt sich nicht mehr nur in einer Tabelle darstellen", sagte ein Banker.

Teil 2: US-Steuergesetze werden weiter verschärft

  • Aus der FTD vom 14.12.2011
    © 2011 Financial Times Deutschland,
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