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Merken   Drucken   27.05.2008, 10:49 Schriftgröße: AAA

Wie ein Unternehmen verkauft wird  

IKB, Postbank, Citibank: Derzeit stehen wieder viele Großunternehmen zum Verkauf, vor allem Banken. Die FTD erklärt, wie ein Verkaufsprozess abläuft und welche Fallstricke Käufer und Verkäufer umgehen müssen. von Meike Schreiber (Frankfurt)
Größere Firmen werden meist im Zuge eines mehrstufigen Bieterverfahrens verkauft. Nach informeller Ansprache möglicher Käufer melden Bieter bei der beratenden Investmentbank zunächst unverbindlich Interesse an. Dann verschickt die Bank an alle ernsthaften Bieter Informationsmemoranden. Dort steht, was genau verkauft wird; zudem die wichtigsten Finanzkennzahlen. Da das Infomemo meist nicht öffentlich zugängliche Informationen enthält, müssen die Bieter eine Vertraulichkeitserklärung unterschreiben.
Vor allem wenn Wettbewerber mitbieten, muss sich der Verkäufer genau überlegen, was er preisgeben will. "Es ist ein wichtiger Teil der strategischen Beratung zu entscheiden, welche Informationen man wann herausgibt", sagt Kerstin Kopp von der Kanzlei Clifford Chance. Nach Versand der Memos beginnt Phase eins: Käufer müssen nach einigen Wochen unverbindliche Angebote abgeben. Oft findet jetzt bereits eine kleine Buchprüfung statt, eine Mini-Due-Diligence. Ein unverbindliches Angebot enthält einen Kaufpreis, der auf bestimmten Annahmen beruht.
Auf Basis der unverbindlichen Gebote werden meist die fünf besten Gebote für die zweite Phase ausgewählt, die echte Due Diligence: Die Berater durchleuchten im Datenraum die wichtigsten Verträge und Zahlen; eventuell werden auch Protokolle von Aufsichtsrats- und Vorstandssitzungen eingesehen. Parallel erhalten die Bieter einen Vertragsentwurf, den sie mit Anmerkungen zurückschicken müssen. Zudem muss sich der Käufer die Finanzierung sichern.
Nach rund sechs Wochen wird verbindlich geboten. Wer gewinnt, unterschreibt den Kaufvertrag - das Signing. Das Closing erfolgt erst zum Zeitpunkt der Übergabe von Kaufpreis und -gegenstand mehrere Wochen später. Ein Bieter kann jetzt noch zurücktreten, wenn aufschiebende Bedingungen greifen, etwa ein Verbot der Kartellbehörden. Schwierigkeiten bei der Finanzierung gehören nicht dazu.
  • Aus der FTD vom 27.05.2008
    © 2008 Financial Times Deutschland,
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