Bei Abfindungen für gekündigte Schlecker-Mitarbeiter soll es laut Insolvenzverwaltung entgegen der Aussage einer Anwältin der eigenen Kanzlei kein einheitliches Angebot geben. Mehr als 1500 ehemalige Schlecker-Beschäftigte wehren sich vor Gericht gegen ihre Kündigungen - zwei von ihnen wurden 500 Euro Abfindung angeboten. Aussagen einer Rechtsanwältin der Insolvenzverwaltung vor Gericht, dass die vor Gericht genannte Summe als "Leitfaden für alle Schlecker-Fälle" gelten solle, widersprach ein Sprecher des Insolvenzverwalters am Donnerstag.
"Das sind Einzelfallentscheidungen", sagte Peter Hacker auf Anfrage der Nachrichtenagentur dpa. Es gebe dazu keinen Leitfaden, hieß es von der Insolvenzverwaltung von Arndt Geiwitz. Die Anwältin hatte die Summe von 500 Euro am Mittwoch im Arbeitsgericht Ulm bei Güteverhandlungen mit zwei klagenden Ex-Schlecker-Beschäftigten geboten, wie der zuständige Richter Nikolaus Zimmermann bestätigte.
"Wenn sich beide Parteien darauf einigen, wäre der schwierig zu führende Prozess abgewendet", sagte der Ulmer Richter. Die Summe sei "natürlich nicht viel", über die Annahme hätten jetzt die Klagenden zu entscheiden. Eine einheitliche Linie sei bei mehreren Verfahren durchaus sinnvoll, sagte Zimmermann.
Die Gewerkschaft Verdi kritisierte das Vorgehen der Schlecker-Insolvenzverwaltung, klagenden Ex-Beschäftigten zu diesem Zeitpunkt Abfindungen in dieser Höhe anzubieten. Verdi-Sprecher Christoph Schmitz sagte der Nachrichtenagentur dpa, "wir sind sehr überrascht über die Höhe und den Zeitpunkt der angebotenen Abfindungen". Ihn verwundere, dass einzelnen klagenden Mitarbeitern zum derzeitigen Zeitpunkt überhaupt ein Angebot unterbreitet wurde. "Wir erwarten, dass der Insolvenzverwalter vernünftige und verlässliche Informationen für alle gekündigten Beschäftigten gibt", sagte Schmitz.
Bundesweit haben nach bisherigen Angaben der Gerichte mehr als 1500 ehemalige Schlecker-Beschäftigte gegen ihren früheren Arbeitgeber geklagt. Ende März war im Zuge der Insolvenz der Drogeriekette 10.000 Mitarbeitern gekündigt worden.