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Merken   Drucken   02.09.2010, 21:49 Schriftgröße: AAA

Abgabe zur Haushaltssanierung: Rheinland-Pfalz erwägt Klage gegen Flugsteuer

Der Billigflieger-Airpot Hahn im Hunsrück gehört mehrheitlich dem Land Rheinland-Pfalz - und wäre von einer Ticketsteuer besonders schwer betroffen. Kein Wunder, dass die Regierung von Kurt Beck alle Möglichkeiten prüft, die Abgabe zu verhindern. von Jennifer Lachman  Hamburg und Timo Pache, Berlin
Die Staatskanzlei Rheinland-Pfalz prüft eine Klage gegen die neue Steuer auf Flugtickets. "Wir schauen uns den Entwurf genau an und werden dann entscheiden, ob wir uns mit anderen Bundesländern für eine Klage zusammenschließen", sagte ein Sprecher des Verkehrsministeriums in Mainz.
Mit welchen Ministerpräsidenten Kurt Beck  (SPD) in dieser Sache spricht, und wie konkret die Überlegungen sind, sagte der Sprecher nicht. Rheinland-Pfalz ist als Mehrheitseigner des Billigflieger-Flughafens Hahn betroffen. Auch für Air Berlin seien juristische Schritte "eine Option", so eine Sprecherin. Beschlossen sei aber nichts.
Kurt Beck, Ministerpräsident von Rheinland-Pfalz   Kurt Beck, Ministerpräsident von Rheinland-Pfalz
Mit etwaigen Klagen hoffen die Politiker und Manager, die Abgabe noch kippen zu können. Das Kabinett hatte sie am Mittwoch, als Teil des 80 Mrd. Euro schweren Sparpakets, beschlossen - und damit in der Branche ein juristisches und logistisches Chaos ausgelöst. Mit sofortiger Wirkung werden alle Flüge, die nach dem 1. Januar 2011 von einem deutschen Flughafen abheben, je nach Strecke zwischen 8 und 45 Euro teurer. Ausgenommen sind Umsteiger- und Frachtflüge.
Rheinland-Pfalz stützt sich bei den Überlegungen auf ein Gutachten des Staatsrechtlers Michael Kloepfer. Der Jurist ist zu dem Schluss gekommen, dass es aus Gründen der Steuergerechtigkeit nicht zulässig ist, dass kürzere Flüge proportional höher besteuert werden sollen als längere. Auch verletze "die Privilegierung des Frachtverkehrs (...) das Gebot der systemgerechten und folgerichtigen Ausgestaltung von Steuern", heißt es in dem Gutachten, das der FTD in Auszügen vorliegt.
Zudem sei das Gesetz nicht mit EU-Recht vereinbar, da die Ausnahme von Frachtfügen eine Beihilfe darstelle. Ein anderes Gutachten zweifelt daran, dass der Bundestag allein - also ohne die Zustimmung der Länder - über das Gesetz entscheiden darf.

Teil 2: Auch die Airlines wurden überrumpelt

  • Aus der FTD vom 03.09.2010
    © 2010 Financial Times Deutschland,
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