Experten erwarten finanzielles Debakel für die StaatskassenDas Landgericht München gibt Springer auf der ganzen Linie recht. Die Durchsuchung sei unverhältnismäßig gewesen, entscheiden die Richter. Und die Pfändung rechtswidrig: Es bestünden Zweifel, ob die Vermittlung von Sportwetten strafbar sei. "Wir können sicher nicht von einem Sieg reden", kommentiert Oberstaatsanwalt Franz Gierschik das juristische Waterloo. Die Beschlüsse sind endgültig, Rechtsmittel gibt es nicht.
Landauf, landab kommen immer mehr Richter zum selben Schluss wie ihre Münchner Kollegen. Manche befinden sogar, dass die Sportwette gar kein Glücksspiel sei. Schließlich hänge das vorhergesagte Ergebnis nicht allein vom Zufall ab, sondern mindestens genauso vom Wissen der Wettspieler. Die Zahl der Fälle, die verhandelt werden, ist in die Höhe geschnellt. Rund 240 Verfahren führt derzeit allein der Duisburger Anwalt Guido Bongers, der auch vor dem Hessischen VGH erfolgreich war. Experten erwarten ein finanzielles Debakel für die Staatskasse. "Da werden noch jede Menge Regressansprüche auf die Länder zukommen", warnt Norbert Janz. Der Potsdamer Staatsrechtler hat die Staatsansprüche eingehend durchleuchtet und kommt zu dem Schluss: "Dieses Monopol ist nicht zu halten."
Nicht nur europäisches, sondern auch nationales Verfassungsrecht stehe dem entgegen. Laut Grundgesetz ist ein staatliches Monopol nur dann zulässig, wenn es zur "Abwehr nachweisbarer oder höchstwahrscheinlicher Gefahren für ein überragend wichtiges Gemeinschaftsgut" zwingend geboten ist. Das vermag Janz nicht zu erkennen, auch wenn der bayerische Finanzminister Kurt Faltlhauser beteuert: "Wir betreiben die Lotterien nicht, um unsere Haushalte zu sanieren, sondern um das Glücksspiel jederzeit besser kontrollieren zu können."
Eine scheinheilige Ausrede, meint Janz. Er verweist darauf, dass im Freistaat die staatliche Lotterieverwaltung dem Finanzministerium unterstellt ist - und unmittelbar von der staatlichen Sportwette Oddset profitiert, die 2003 bundesweit 432 Mio. Euro einspielte.