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Merken   Drucken   01.08.2007, 21:32 Schriftgröße: AAA

Arbeitsgericht verbietet Streik von Lokführern  

Die Deutsche Bahn hat in der Tarifauseinandersetzung mit der Lokführergewerkschaft GDL einen wichtigen Teilsieg errungen. Das Arbeitsgericht Düsseldorf untersagte der GDL per einstweiliger Verfügung, bei der Bahn-Tochter DB Regio in Nordrhein-Westfalen zu streiken. von Ulf Brychcy (Hamburg)
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Der Konzern versucht derzeit mit allen Mitteln, die von der GDL ab der nächsten Woche geplanten Ausstände zu verhindern. Mit dem Urteil wird der GDL unter Androhung hoher Strafen erstmals die rechtliche Grundlage für unbefristete Streiks entzogen. Es hat außerdem Signalcharakter für weitere Verfahren an den Arbeitsgerichten in Hagen und Stuttgart, die zur Entscheidung anstehen. Dort will die Bahn Streiks im Güterverkehr und im Personenfernverkehr untersagen lassen.
Grundsatz der Tarifeinheit
Das Düsseldorfer Gericht schloss sich der Position der Bahn vollständig an. Die Richter beriefen sich auf den Grundsatz der Tarifeinheit. Danach habe in einem Betrieb nur ein Tarifvertrag zu gelten. Setze sich die GDL mit ihrer Forderung nach einem gesonderten Vertrag durch, würden Lokführer und Fahrpersonal bei der Bahn je nach Gewerkschaftszugehörigkeit unterschiedlich entlohnt.

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