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Merken   Drucken   19.01.2012, 21:34 Schriftgröße: AAA

Autowerkstatt: Freie Wahl für Autofahrer

Leitartikel Die Autokonzerne würden ihre Geschäfte mit der Autoreparatur am liebsten komplett an freien Händlern und Werkstätten vorbei abwickeln. Das ist verständlich, aber weder mit Recht und noch mit freiem Wettbewerb vereinbar.
Was wäre das Leben der Autokonzerne doch einfach, wenn Keilriemen und Stoßstangen ein wenig mehr wie Nespresso-Kapseln wären: Deren Hersteller kann frei die Preise für das Produkt und die Ersatzteile diktieren. Preisdrückende Groß- und Zwischenhändler schließt er einfach aus und schützt das Gerät durch Patente und Geheimniskrämerei vor Alternativanbietern.
Seit Jahren versuchen Autokonzerne in Deutschland, sich die unliebsame Konkurrenz freier Händler und Werkstätten vom Leib zu halten, um so ihre eigenen Händler und Gewinne zu schützen. Der Werkstättenverband GVA hat deshalb nun eine Art Musterbeschwerde beim Kraftfahrzeugbundesamt gegen BMW eingereicht. Und auch die EU-Kommission will sich dieses Treiben offenbar nicht länger ansehen. Lange werden die Autohersteller daher wohl ihre wettbewerbsschädigende Strategie nicht mehr aufrechterhalten können.
In ihre aktuellen Defensivlage haben die Autobauer sich selbst manövriert. Um dem Kostendruck zu begegnen, haben sie in den vergangenen Jahren ihre Vertriebsnetze ausgedünnt, Partnerautohäusern und -werkstätten gekündigt. Zugleich mussten sie die Rendite bei Neuwagen reduzieren, indem sie mit kräftigen Rabatten um Käufer buhlten. Verdienen können die eigenen Händler daher am Neuwagenverkauf kaum noch etwas, sie sind auf Einnahmen aus Serviceleistungen und Reparaturen angewiesen.
Dass die Herstellerkonzerne ihren Vertriebspartnern diese Verdienste sichern wollen, indem sie Kunden das Abwandern zu freien Händlern und Werkstätten verleiden, ist insofern sogar verständlich.
Mit freiem Wettbewerb und geltem Recht dürfte diese Praxis aber kaum vereinbar sein. Die Konzerne können nicht einfach - wider alle Rechtsprechung - gegenüber Kunden behaupten, sie dürften nur in Vertragswerkstätten Garantiereparaturen durchführen lassen. Und sie dürfen auch nicht freien Garagen die Chance nehmen, die Fahrzeuge zu reparieren - etwa indem unverzichtbare Informationen und Werkzeuge nur den hauseigenen Vertragspartnern zur Verfügung gestellt werden.
Es muss das Recht des Kunden sein, sich die Werkstatt auszusuchen, die er für die beste und preiswerteste hält. Das mag nicht unbedingt im Sinne der Hersteller und ihrer Händler sein - wohl aber im Sinne des Wettbewerbs.
Dabei hätten die Vertragswerkstätten und die Konzerne diese Verteidigung gar nicht nötig. Der Streit um die billigeren Reimporte zeigte, dass die Kunden durchaus nicht nur auf den Preis beim Autokauf achten, sondern mindestens ebenso auf Service, Qualität und Beratung. An diesen Eigenschaften sollten die Autohersteller und ihre Händler sich messen lassen - verhindern können sie den Wettbewerb nicht.
  • Aus der FTD vom 20.01.2012
    © 2012 Financial Times Deutschland,
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Kommentare
  • 20.01.2012 10:54:35 Uhr   ChrisW: Lebensbedrohliche Verhältnisse

    Ja, auch Zustimmung von meiner Seite. Leider habe ich im letzten Jahr gleich 2 x erleben müssen, dass die Vertragswerkstatt (einer hochpreisigen Premiummarke) definitiv Mist gebaut haben bzw. Arbeiten, die noch in die Gewährleistung gefallen wären nicht durchgeführt, damit der höhere Folgeschaden dann von mir als Kunden aus eigener Tasche bezahlt werden musste (Gewährleistung war dann abgelaufen). Bei 240 auf der Autobahn einen Ausfall von Servolenkung und Bremskraftverstärker zu haben, ist nicht wirklich lustig!! Oder mit einer defekten Bremse in den Bergen rumzufahren auch nicht. Es ist spürbar, dass die Vertragshändler und -werkstätten immer stärker auf den Service und die Reparaturen angewiesen sind. Die Folgen für uns Kunden haben dann im besten Falle "nur" Auswirkungen auf den Geldbeutel.

  • 20.01.2012 07:34:11 Uhr   Helmut: Genau so
  • 20.01.2012 00:42:09 Uhr   Technixer: Zwischenhändler
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