Das Landgericht Köln untersagte Telegate am Mittwoch in einer einstweiligen Verfügung, Anrufern gegen Entgelt Auskünfte aus der frei zugänglichen Internetseite der Bahn vorzulesen. Das beeinträchtige die urheberrechtlich geschützten Interessen der Deutschen Bahn (DB) als Herstellerin einer kostenintensiven Fahrplan-Datenbank.
Die Deutsche Bahn hatte mehrfach bei Telegate protestiert und dann auf Unterlassung geklagt, da sie ihre Urheberrechte verletzt sah. Die DB wendet jährlich rund 2,5 Mio. Euro auf, um ihre Datenbank zu pflegen und zu aktualisieren. Dem Gericht zufolge führte das Verhalten von Telegate auch dazu, dass Kunden weder die Bahn-Homepage noch die DB-Fahrplanauskunft nutzten. Dadurch werde der Bahn auch "die Möglichkeit genommen, effektive Kundenbetreuung und Kundenbindung zu betreiben". Telegate steigere seine eigene Attraktivität, indem es die Leistungen der Bahn ausbeute, hieß es in der Entscheidung.
Bei Verstoß gegen das Verbot droht Telegate ein Ordnungsgeld von bis zu 250.000 Euro. Telegate hatte argumentiert, lediglich "in nicht systematischer Weise" Zugverbindungen vorgelesen zu haben, die ohnehin jedermann zugänglich seien. Das Gericht sprach dagegen von einer "systematischen und wiederholten Nutzung".