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Merken   Drucken   10.08.2006, 21:59 Schriftgröße: AAA

Bwin bietet trotz Verbot zunächst weiter Wetten an

Ungeachtet einer Verbotsverfügung aus Sachsen will der Wettanbieter Bwin – bisher unter dem Namen Betandwin bekannt – weiter Sportwetten in Deutschland anbieten. Bwin-Vertreter interpretierten gestern die Verfügung so, dass sie der Firma 14 Tage Zeit gibt, bis sie zwangsweise vollstreckt wird.
von Lutz Meier (Berlin) und Christian Höller (Wien)

Die Zeit will Bwin nutzen, um sich juristisch zu wehren. Das Unternehmen kündigte an, beim Dresdner Verwaltungsgericht zu beantragen, dass der Sofortvollzug ausgesetzt wird. Bwin-Vorstand Manfred Bodner warf den deutschen Behörden vor, unrechtmäßig zu handeln. "Das ist ein klarer Übergriff der Politik", sagte er.

Nach der Untersagung aus Chemnitz zeichnet sich nun ein juristisches Kräftemessen darum ab, ob und auf welchen Wegen in der nächsten Zeit noch Sportwetten in Deutschland angeboten werden können - außer vom staatlichen Monopolisten Oddset.

Bwin - ein maßgeblich aus Wien gesteuertes Unternehmen mit Hauptsitz in Gibraltar - beruft sich in Deutschland bislang auf eine so genannte DDR-Lizenz, über die ein sächsischer Geschäftspartner verfügt, eine Gewerbeerlaubnis aus den letzten Wochen der DDR. "Ihr Mandant vermittelt ohne behördliche Erlaubnis Sportwetten zu festen Gewinnquoten im Internet und wirbt dafür", schrieb nun das Chemnitzer Regierungspräsidium an den Anwalt des Chefs der deutschen Tochter. Er könne sich nicht auf die alte Gewerbeerlaubnis berufen. Die Behörde betrachtet die Erlaubnis als erloschen, da sie sich nur auf eine normale Toto-Annahmestelle beziehe.

Fußball-Bundesligist Werder Bremen, bei dem Bwin Trikotsponsor ist, erklärte, die Chemnitzer Entscheidung habe keine Auswirkung auf den Verein. Die Deutsche Fußball-Liga hat das Verbot scharf kritisiert. Geschäftsführer Christian Seifert sagte, im Zeitalter des Internets den Weg des Wettmonopols einzuschlagen, sei realitätsfremd.

  • Aus der FTD vom 11.08.2006
    © 2006 Financial Times Deutschland
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