Das Portal Altavista teilte gestern mit, dass Hinweise auf entsprechende Websites aus dem globalen Katalog gestrichen wurden. Bislang erfolglos abgemahnt hat die Bahn das sehr viel stärker frequentierte Portal Yahoo und die Suchmaschine Google.
Mit ihren Bemühungen begibt sich die Deutsche Bahn auf ein juristisch noch wenig erschlossenes Terrain. In Europa müssen Internet-Unternehmen den Zugriff auf illegale Seiten verhindern, sobald sie von diesen Seiten wissen und die Sperrung technisch möglich und zumutbar ist. In den USA, wo alle drei Unternehmen ihren Sitz haben, fällt auch die Anleitung zu Verbrechen unter den Schutz der Meinungsfreiheit.
Die Reaktion von Altavista zeigt allerdings, das Unternehmen auch ohne juristischen Zwang zu Konzessionen bereit sind. Nigel Jones, Rechtsanwalt von Altavista, versicherte der Deutschen Bahn, dass er den Vorfall „sehr ernst“ nehme. Die Abmahnung war dem Unternehmen – wie auch Yahoo und Google – per E-Mail zugestellt worden.
Der Kölner Online-Rechtsexperte Jürgen Weinknecht rät deshalb angesichts der unklaren Rechtslage allen Internet-Anbietern: „Augen zu und warten, bis etwas kommt. Aber dann sofort handeln.“ „Sie finden dort im Internet Seiten, die zur Bahn-Sabotage auffordern, das hat für mich mit Meinungsfreiheit nichts mehr zu tun“, sagte Bahn-Justitiar Christian Schreyer, der eine Klage gegen die deutschen Niederlassungen der US-Unternehmen nicht ausschließt. Die juristische Auseinandersetzung wird mit den deutschen Niederlassungen geführt, weil eine derartige Klage in den USA wegen des weit gefassten Rechts auf Meinungsfreiheit wenig Erfolg versprechend sei, sagte Schreyer.
Am Montag hatte die Deutsche Bahn in den Niederlanden einen Prozess gegen den Internet-Anbieter XS4ALL ("Access for All") aus Amsterdam gewonnen, der daraufhin den Zugriff auf eine von einem XS4ALL-Kunden ins Netz gestellte Seite mit einem „Leitfaden zur Behinderung von Bahntransporten aller Art“ gesperrt hatte. Im Google-Archiv war die Seite am Mittwoch nachmittag aber noch verfügbar. Yahoo bietet über seinen Ableger Geocities, eine Sammlung privater Websites, ebenfalls eine Kopie der Sabotageanleitung. Yahoo-Sprecher Alexander Fink sagte, dass bei Yahoo bislang kein Schreiben in der Rechtsabteilung eingetroffen sei. Eine Anfrage bei Google in Deutschland und in den USA blieb ohne Ergebnis. Yahoo war im vergangenen Jahr bereits vor einem französischen Gericht unterlegen und hatte daraufhin Nazi-Devotionalien aus seinem Versteigerungs-Angebot verbannt.