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Merken   Drucken   15.06.2005, 21:05 Schriftgröße: AAA

Exklusiv: Gericht kippt Flirtverbot bei Wal-Mart  

Das Arbeitsgericht Wuppertal hat dem US-Handelskonzern Wal-Mart untersagt, große Teile seines Verhaltenskodex für die Mitarbeiter in Deutschland anzuwenden. So verstößt unter anderem eine Klausel, die Liebesbeziehungen zwischen Mitarbeitern regelt, gegen deutsches Arbeitsrecht und ist demnach verboten. von Nicola de Paoli, Hamburg
Eine Wal-Mart-Filiale in den USA   Eine Wal-Mart-Filiale in den USA
Das teilte das Arbeitsgericht auf Anfrage der FTD mit. Der Prozess hat Präzedenzwirkung für die weit verbreitete Praxis vieler US-Konzerne, ihren Mitarbeitern auch in Deutschland Verhaltensvorgaben zu machen. Die deutschen Mitarbeiter des weltgrößten Handelskonzerns hatten im Februar mit der Gehaltsabrechnung eine so genannte Ethikrichtlinie erhalten.
Diese verbot den Arbeitnehmern unter anderem "sexuell deutbare Kommunikation jeder Art" und die Annahme von Geschenken von Lieferanten. Mittels einer so genannten Ethik-Hotline sollten die Mitarbeiter Verstöße gegen den Kodex melden. Der Gesamtbetriebsrat von Wal-Mart  Deutschland war dagegen vor Gericht gezogen.
Verstoß gegen Mitbestimmung
Laut Beschluss des Arbeitsgerichts verstoßen wesentliche Teile des Kodex gegen das Mitbestimmungsrecht der Arbeitnehmervertreter. Dazu zählten beispielsweise die Ethik-Hotline sowie ein Drogentest als Teil der Einstellungsvoraussetzungen für neue Mitarbeiter.
Ganz verwerfen wollte das Gericht den rund 30 Seiten starken Kodex aber nicht. Das Papier enthalte auch Grundsätze wie das Bekenntnis zum Umweltschutz, die so allgemein gefasst seien, dass sie für die Mitarbeiter nicht verbindlich seien, hieß es.
Die Entscheidung dürfte Aufmerksamkeit erregen, denn bislang gab es kaum höchstrichterliche Urteile des Bundesarbeitsgerichts zu Verhaltensrichtlinien von Unternehmen. Zwar hatte sich das Landesarbeitsgericht Düsseldorf im Jahr 2001 mit einer Verhaltensrichtlinie beschäftigt, "allerdings war der damalige Kodex längst nicht so umfangreich wie bei Wal-Mart", sagte der Anwalt der Wal-Mart-Betriebsräte, Wolfgang Brinkmeier, der FTD.
Problem bei vielen US-Firmen
In der Tat steht Wal-Mart mit der Diskussion um Ethikstandards nicht alleine da. Die weltweit geltenden Verhaltensvorgaben von US-Unternehmen für ihre Mitarbeiter sind auch in Deutschland schon seit vielen Jahren die Regel. So hatte sich beispielsweise der Netzwerkausrüster Lucent im März mit seinen deutschen Mitarbeitern auf eine Betriebsvereinbarung zu seinen Ethikrichtlinien geeinigt.
Bei vielen US-Konzernen macht die Umsetzung in Deutschland Probleme, weil hier zu Lande andere Vorstellungen von Datenschutz und Persönlichkeitsrechten herrschen als in den USA.
Ob der Fall Wal-Mart in die nächste Instanz geht, war am Mittwoch noch unklar. Eine Unternehmenssprecherin wollte den Beschluss zunächst nicht kommentieren und verwies darauf, dass die Entscheidung noch nicht in schriftlicher Form vorliege.
  • Aus der FTD vom 16.06.2005
    © 2005 Financial Times Deutschland,
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