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Merken   Drucken   10.08.2007, 10:00 Schriftgröße: AAA

Guerillataktiken im Arbeitskampf

Beide Seiten fahren schwere Geschütze auf: Im Arbeitskampf zwischen Bahn und GDL legt die eine Seite mit Streiks kurzfristig den Nahverkehr lahm, die andere schlägt mit Prozessen und richterlichen Verfügungen zurück. Im Arbeitskampf können aber auch subtilere Waffen gezogen werden. Ein Überblick.
von Jenny Genger (Hamburg)

Tarifverhandlungen sind keine Kaffeekränzchen. Bei der Bahn hat sich das Gezerre um höher Gehälter für die Lokführer und einen eigenen Tarifvertrag in den letzten Tagen zu einem öffentlichen Kampf ausgeweitet: Zahlreiche Gerichte werden mobilisiert. Der volkswirtschaftliche Schaden möglicher Streiks wird schon im Vorfeld beschworen und beklagt. Politiker, Wirtschaftsvertreter, Rechtsexperten, Verbraucherschützer und die Medien laufen Sturm. Alle beleuchten, diskutieren und kritisieren das öffentliche Gezerre zwischen Bahn und Gewerkschaft. Das gesamte Tarifrecht wird gar in Frage gestellt.

Doch nicht immer geht es bei Auseinandersetzungen zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern so turbulent zu. Im Arbeitskampf gibt es auch subtilere Spielarten. Einige Beispiele aus der Vergangenheit:

Bummelstreik der Fluglotsen

Der wohl bekannteste Fall ist der Bummelstreik der Fluglotsen Anfang der 70er Jahre. Die Luftverkehrskontrolleure waren damals alle noch Beamte und durften nicht streiken. Um aber ihre Forderung nach besseren Arbeitsbedingungen, modernere Technik und mehr Gehalt Nachdruck zu verleihen, traten sie den Dienst nach Vorschrift an - in ihrem Jargon "Go Slow". Da reichte es schon mal den Abstand zwischen den Flugzeugen im Luftraum auf die maximal vorgeschriebene Länge festzulegen, die Piloten vor der Landung ein paar Extra-Schleifen drehen zu lassen oder den Start zu verzögern. Schon kleinste Störungen in diesem System führen zu Verspätungen, verpassten Anschlussverbindungen, hohen Kosten. 1971 reizten die Lotsen ihre Verzögerungstaktik aus und legten den Flugverkehr in Deutschland für sechs Wochen lahm, die zweite Welle folgte zwei Jahre später, als im Sommer 40.000 Flüge an Deutschlands Flughäfen ausfielen.

Die Situation eskalierte: Die Bundesregierung hielt sich nicht an die in Aussicht gestellten Zugeständnisse, sie leitete juristische Schritte ein: drohte mit Disziplinarverfahren sowie Anzeigen wegen Nötigung und Freiheitsberaubung. Der Bundesgerichtshof stufte das Verhalten als rechtswidrig ein und verlangte vom Verband deutscher Flugleiter, den Vorgänger der heutigen Gewerkschaft der Fluglotsen (GdF), einen Schadenersatz von über 200 Mio. DM. Die Lotsen brachen ihren Streik nach fast einem halben Jahr ab und kamen nach einem Vergleich mit der Regierung mit einer Zahlung von 2 Mio. DM davon.

Die Lektion saß. Solche Bummelstreiks habe es seither nicht mehr gegeben, sagte ein damals schon Beteiligter der FTD. Bei den technischen Instrumenten zur Qualitätskontrolle würde jeder "Go Slow" heute umgehend überführt und geahndet werden.

Lehrer machen blau

Der Kniff ist leicht: Wer nicht offíziell in den Ausstand treten darf, der bleibt am Arbeitsplatz, fährt sein Engagement aber extrem herunter: Keine Eigeninitiative mehr zum Lösen von Aufgaben, keine Hinweise auf Probleme. Zudem lassen sich viele Regeln und Gesetze zu Arbeitsabläufen sehr weit auslegen. Beim kollektiven Bummeln werden schnell komplette Betriebsabläufe lahm gelegt.

Auch eine Krankmeldung per se ist wenig verdächtig - der Massenschwund dagegen sehr. So hatten sich im Mai 2003 an einem Tag mehrere hundert Lehrerinnen und Lehrer in Hamburg krank gemeldet. Der Unterricht musste daraufhin gleich in mehreren Schulen ausfallen. Die Schulbehörde vermutete dahinter eine Aktion der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) wegen den neuen Lehrerarbeitszeitmodellen. Die GEW wies das jedoch als „infame Unterstellung“ zurück. Schließlich wäre so ein Aufruf auch rechtswidrig gewesen. „In Hamburg wurde blau gemacht – zur Abwechslung mal von den Lehrern“, bemerkte der SPD-Generalsekretär und Landesvorsitzende der Hamburger SPD, Olaf Scholz, damals spitz. Überaus ernsthaft wurde aber mit personalrechtlichen Konsequenzen und dem Entzug des Beamtenstatus gedroht.

Polizisten verweigern Knöllchen

Ganz offen drohte dagegen vor fünf Jahren die Gewerkschaft der Polizei (GdP) gegen die geplante Kürzung von Bezügen. Der GdP-Vorsitzende Konrad Freiberg kündigt einen bundesweiten "Aufstand der Ordnungshüter" an. Seine Kollegen wollten unter anderem Überstunden verweigern und im Dienst zum Arzt gehen. Vor allem aber: Statt Bußgelder zu verhängen, sollen die Beamten andere Aufgaben wahrnehmen. "Wir wollen, dass die Einnahmen wegbrechen", sagte Freiberg.

Piloten pochen auf Präzision

Auch wer seine Dienstvorschriften mal richtig pingelig verfolgt, kann damit die Geduld seines Arbeitgebers strapazieren. So haben etwa Piloten einige Möglichkeiten, um ihre Maschine vor dem Start sehr ausgiebig zu checken und noch mal einige Nachjustierungen von den Wartungstechnikern zu fordern. Das fällt dann alles unter die Gewährleistung der Sicherheit. Auffällig wird es, wenn wie im Juli 1983 bei der Lufthansa plötzlich an den Maschinen einer Boeing-Flotte 44 Frontscheiben ausgewechselt werden müssen, weil Piloten teilweise wegen kleiner Kratzer auf dem Glas über Sichtbehinderungen geklagt hatten, wie der "Spiegel" damals berichtete. Bei dem so ausgelösten Bummelstreik hatten die beteiligten Maschinen damals zwei Monate lang Rekordverspätungen, hieß es.

Damals monierten die Piloten, dass ihnen nur 2,8 Prozent mehr Lohn zugesagt wurde, während das Boden- und Kabinenpersonal einen Zuschlag von 3,2 Prozent erhalten hatte. Jahre später hielten sich die Flugzeugführer weitaus weniger im Hintergrund: 2001 forderten sie eine Gehaltserhöhung von 35 Prozent und beließen es nicht bei Bummelstreiks. Während eines viermonatigen Arbeitskampf wurde für zweieinhalb Tage beinahe der gesamte deutsche Luftverkehr blockiert.

  • FTD.de, 10.08.2007
    © 2007 Financial Times Deutschland
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