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Merken   Drucken   06.07.2009, 21:08 Schriftgröße: AAA

Kundendaten: Gesetzesänderung hilft nicht

Dossier Verbraucherschützer und Wirtschaftsverbände sind sich einig: Die Änderung im Datenschutzgesetz war übereilt. Die Novelle nütze weder Verbrauchern noch der Wirtschaft - sondern bringe lediglich mehr Bürokratie. von Katharina Schneider
Kreuzchen setzen, jedes Mal. Auf jedem Schriftstück, auf jedem Onlineformular sollten Verbraucher ankreuzen oder anklicken müssen, ob sie damit einverstanden sind, wenn ihre Daten weitergegeben werden. So hatte Gerd Billen sich das vorgestellt.
So ist es nicht gekommen. Deshalb ist Billen sauer. "Aus Verbrauchersicht bringt die Datenschutznovelle überhaupt nichts", sagt der Vorstand des VZBV, des Bundesverbands der Verbraucherschützer. Diese Novelle hat der Bundestag am vergangenen Freitag noch auf die Schnelle verabschiedet.
Übereilt, sagt Billen. Übereilt, sagt auch Helmut Graf, Vorstand des Verlags für die Deutsche Wirtschaft. Die Novelle bringe mehr Bürokratie und sorge dafür, dass es für Unternehmen schwieriger werde, neue Kunden zu gewinnen. Die Novelle betrifft besonders Firmen, die im Massenkundengeschäft aktiv sind - Versandhandel, Direktmarketing- und Verlagsbranche. Sie durften bislang in Listen zusammengefasste Kundendaten wie Namen, Beruf, Titel, Anschrift und Geburtsjahr ohne Einwilligung für Werbezwecke nutzen und weitergeben.
Das geht gar nicht, finden Verbraucherschützer. Und so stand es auch im ersten Entwurf der Novelle, der vergangenes Jahr von der Bundesregierung vorgelegt wurde: Unternehmen dürfen die Daten ihrer Kunden nur noch mit deren ausdrücklicher Einwilligung weitergeben. Eine Opt-in-Regelung wäre das gewesen.
Davon ist nicht viel geblieben: Die Einwilligung darf auch in die allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) eingebunden werden, wenn sie optisch herausgehoben wird. Faktisch werden Kunden also zum Opt-in gezwungen, denn ohne Akzeptieren der AGB kommt kein Vertrag zustande. Das Opt-out besteht darin, anschließend an den Vertragspartner zu schreiben und die Weitergabe der eigenen Adresse zu untersagen. Jedenfalls bis zum nächsten Vertrag.
Rein oder raus
Opt-in Der Verbraucher muss ausdrücklich in die Nutzung seiner Daten einwilligen. Anderenfalls dürfen die Daten nicht verwendet werden.
Opt-out Die Einwilligung in die Nutzung der Daten wird vermutet. In diesem Fall kann der Betroffene nur explizit mit einem Opt-out widersprechen.
Viel nützt selbst ein Opt-out nicht, denn wer keine Einwilligung vorweisen kann, darf trotzdem Werbung verschicken. Dann aber muss er in der Werbesendung angeben, welches Unternehmen die Daten erstmals erhoben hat.
Dieses sogenannte Transparenzgebot wirkt banaler, als es ist, denn es unterstützt wehrhafte Verbraucher. Werbesendungen werden nämlich selten von den "Besitzern" der Adressen verschickt, sondern gemietet. Das Verschicken der Reklame übernimmt nicht das werbende Unternehmen selbst, sondern im "Letterbox-Verfahren" ein Dienstleister. Wer Post erhält, weiß also gar nicht, wem seine Daten "gehören".
"Die Herkunftsangabe macht es für Verbraucher einfacher, der Nutzung ihrer Daten zu widersprechen", sagt Stefan Hanloser, Datenschutzexperte in der Kanzlei Howrey in München. Schon bisher konnten Verbraucher einer Firma die Nutzung ihrer Daten verbieten. Das half jedoch nicht viel, wenn der Erheber der Daten diese immer weitervermietete. Hanloser: "Durch die Herkunftsangabe können sich die Verbraucher künftig noch effektiver um einen werbefreien Briefkasten bemühen."
Die Koalitionsparteien erhoffen sich von dieser Regelung einen "dämpfenden Effekt". Den befürchtet auch Anwalt Hanloser: "Die Unternehmen werden mit spitzem Bleistift nachrechnen, ob die zusätzlichen Einnahmen aus der Adressvermietung den Verlust eines verärgerten Bestandskunden kompensieren." Insofern sei diese Regel durchaus ein wirksames Mittel zur Verringerung des Datenhandels. Für Billen dagegen ist sie zwar "ganz nett", gehe "am Kern vorbei", da Verbraucher immer nach ihrem Einverständnis gefragt werden müssten. Für Graf ist sie "Unsinn, da sie beim Verbraucher zu Irritationen führt und die zielgruppenspezifische Werbung für die Wirtschaft verteuert."
Unberührt von der Novelle bleibt das Verschicken von Eigenwerbung. Auch das Beilegen der Werbemittel anderer Unternehmen bleibt erlaubt, ebenso wie Empfehlungswerbung, bei der Unternehmen ihre Kunden anschreiben und sich für die Leistungen anderer Firmen starkmachen. Von den Regelungen verschont werden auch Postwurfsendungen: Sie werden unadressiert verschickt. Auf diese Werbeform auszuweichen scheint für die Wirtschaft aber keine Alternative. Zu groß sei der Streuverlust, sagt Lobbyist Helmut Graf.
In Kraft treten soll das Gesetz am 1. September 2009. Daten, die vor diesem Datum erhoben oder gespeichert werden, dürfen für Werbezwecke noch bis zum 31. August 2012 verarbeitet und genutzt werden. "Das klingt nach einem langen Zeitraum, aber die Datensätze veralten sehr schnell", sagt Kai-Uwe Plath von der Kanzlei KNPZ in Hamburg. Unternehmen rät er deshalb, ihre Prozesse schnell umzustellen und beim nächsten Kontakt mit ihren Kunden notwendige Einwilligungen einzuholen.
  • Aus der FTD vom 07.07.2009
    © 2009 Financial Times Deutschland,
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