Mit Suhrkamp droht einem der renommiertesten deutschen Literaturverlage die Liquidation. Minderheitsgesellschafter Hans Barlach beantragte am Mittwoch in einer Gerichtsverhandlung vor dem Landgericht Frankfurt per Hilfsantrag die Auflösung der Gesellschaft, sollte eine Klage von ihm keinen Erfolg haben. Das bestätigte ein Gerichtssprecher. "Einer der namhaftesten Teilnehmer am Literaturbetrieb der Nachkriegszeit droht zu verschwinden", sagte der Vorsitzende Richter Norbert Höhne laut der Nachrichtenagentur dpa. Ein Urteil soll am 13. Februar fallen.
Damit droht ein seit Jahren tobender Gesellschafterstreit den Verlag endgültig in den Abgrund zu ziehen. Suhrkamp veröffentlichte unter seinem Verleger Siegfried Unseld ab den 1950er-Jahren die Werke prägender Gegenwartsautoren wie Peter Handke, Max Frisch oder Martin Walser, aber auch wissenschaftliche und philosophische Monographien, etwa von Theodor W. Adorno oder Walter Benjamin. So hatte der Verlag großen Einfluss auf Kultur und gesellschaftliche Debatten in der jungen Bundesrepublik. Verleger Unseld starb 2002.
Damals übernahm Unselds junge Witwe Ulla Unseld-Berkewicz, selbst Autorin beim Verlag, die Führung von Suhrkamp. Unselds Sohn Joachim ging im Streit um das Erbe leer aus. Heute kontrolliert Berkewicz über eine Familienstiftung 61 Prozent an dem Verlag, der 2011 35 Mio. Euro Umsatz erzielte. Die übrigen 39 Prozent hält der Medienunternehmer Barlach, früher einmal Eigentümer der "Hamburger Morgenpost".
Seit Jahren brodelt es zwischen den Gesellschaftern. Nun eskaliert der Streit. Bereits zu Jahresbeginn versuchte Barlach sich und seinen Geschäftspartner Josef Depenbrock - einst umstrittener Chef der "Berliner Zeitung" - in die Suhrkamp-Geschäftsführung zu klagen. Aktuell läuft auch vor dem Berliner Landgericht ein Verfahren, in dem Barlach der Hauptgesellschafterin Unseld-Berkewicz Untreue vorwirft.
In Frankfurt forderten beide Seiten vom Gericht, den jeweils anderen Gesellschafter aus dem Verlag auszuschließen. "Beide Gesellschafter sehen sich offenbar wechselseitig als Inkarnation des Bösen", sagte der vorsitzende Richter Höhne. In dem Fall, dass das Gericht Barlachs Antrag auf Ausschluss der Gegenseite nicht stattgibt, aber seinem Hilfsantrag auf Auflösung der Gesellschaft schon, ginge Suhrkamp in Liquidation und das Betriebsvermögen würde unter den Gesellschaftern anteilig aufgeteilt.
So ein Beschluss ist laut Paragraph 61 des GmbH-Gesetzes möglich, "wenn die Erreichung des Gesellschaftszweckes unmöglich wird", wie es im Text heißt. Ein Antrag auf Auflösung kann von jedem Gesellschafter gestellt werden, der zehn Prozent oder mehr der Anteile hält.
Bereits am kommenden Montag gibt es den nächsten Gerichtstermin in Berlin. Dort hat Barlach die Suhrkamp-Geschäftsführung um Berkewicz verklagt. Barlach wirft Berkewicz vor, ohne seine Zustimmungen Räume ihrer privaten Villa in Berlin-Nikolassee an den Verlag vermietet zu haben. Der Verlag nutzt die Villa als Veranstaltungsort. "Ein Verlag sollte keine Veranstaltungen machen, sondern Umsatz", hatte dazu laut "FAZ" Barlachs Anwalt gesagt. Der Richter schlug vor, die Villa zu verkaufen.