Damit müssen alle Fluggesellschaften ab Januar 2012 im Rahmen des EU-Emissionshandelssystems Zertifikate für den Ausstoß von Kohlendioxid kaufen, den sie durch Starts und Landungen in Europa verursachen. Der Handel mit Verschmutzungsrechten ab Anfang nächsten Jahres soll dem Umweltschutz dienen und helfen, den Ausstoß klimaschädlicher Gase zu reduzieren.
Gegen ihre Teilnahme am europäischen Emissionshandel hatten die amerikanische Luftfahrt-Organisation sowie die Fluggesellschaften American Airlines und United Continental vor dem London High Court of Justice geklagt. Sie bezweifelten, dass ihre Einbeziehung rechtmäßig ist. Das Londoner Gericht hatte den Fall nach Luxemburg überwiesen.
Viele Experten hatten die aktuelle Entscheidung des EuGH erwartet. Denn Generalanwältin Kokott hatte schon im Herbst gesagt, die EU-Pläne würden nicht gegen internationales Recht verstoßen.
Allerdings werden sich die Gegner mit dem jetzigen Stand kaum abfinden. Beobachter rechnen damit, dass die USA, China, Russland und die anderen Gegner ein formales Verfahren vor der Internationalen Luftfahrtorganisation ICAO anstreben. Es wäre rechtlich nicht bindend, könnte die Gegner aber darin bestärken, Vergeltung zu üben. Die Rede ist unter anderem von einem Entzug von Überflugrechten.