Wer also die Piloten - oder die Krankenhausärzte oder die Lokführer - schlägt, trifft immer auch den Gesetzgeber. Der hat sich bewusst dafür entschieden, gewerkschaftliche Vielfalt zuzulassen. Dazu gehört nun einmal auch die Möglichkeit, Spartengewerkschaften zu bilden. Und die sind besonders attraktiv für hoch qualifizierte Mitarbeiter an den Schlüsselstellen lebenswichtiger Branchen: im Gesundheitswesen beispielsweise oder eben auch im Verkehr.
Nur zu gern wird ausgeblendet, dass die Macht dieser exotischen Stars unter den Gewerkschaften eine Kehrseite hat: Am anderen Ende der Lohnskala, bei der Zeitarbeit etwa, nutzen Arbeitgeber Minigewerkschaften, um niedrige Löhne durchzusetzen. In diesem Fall ist es die fehlende Macht der Mitarbeiter, die es ihnen verwehrt, sich einen anderen Tarifvertrag zu erkämpfen.
Wenn Firmen also über die Macht der Spartengewerkschaften stöhnen, sollten sie dabei fairerweise auch erwähnen, dass sie auf dem Umweg über niedrige Löhne oft genug auch von der Vielfalt der deutschen Gewerkschaftslandschaft profitieren.
Im Fall der Piloten gilt allerdings, dass diese Berufsgruppe nicht nur am Schaltknüppel eines Flugzeugs, sondern auch im Ausstand eine besondere Verantwortung trägt. Sie müssen sich und ihre Gewerkschaftsführung fragen, ob vier Tage Dauerstreik zur Durchsetzung ihrer Forderungen ein angemessenes Mittel sind. Ob der Gesetzgeber tatsächlich gefordert ist, die Macht der Spartengewerkschaften zu begrenzen, wird sich in den nächsten Tagen zeigen. Gut möglich, dass der öffentliche Druck als Korrektiv bereits ausreicht. Denn selbst nervenstarken Piloten fällt das Streiken schwerer, wenn sie zu den Buhmännern der Nation werden. Und noch einen ungewollten Nebeneffekt dürfte der Ausstand für die Piloten haben. Der größte Lufthansa-Konkurrent im Inland, die Bahn, wirkt trotz all seiner Probleme auf einmal ungeahnt attraktiv.