Eine Reihe von Stimmrechtsmitteilungen haben am Freitag für neuen Wirbel um den Handelskonzern Douglas gesorgt. Großaktionär Erwin Müller hatte dem Management zuvor von Umschichtungen der Stimmrechte innerhalb seines Holding-Geflechts berichtet, die Douglas pflichtgemäß veröffentlichte. An den bestehenden Anteilsverhältnissen ändert dies aber nichts. Auch wurde nicht deutlicher, welche Pläne konkret der Drogerieketten-Eigner Müller für Douglas hegt.
Müller kontrolliert seit Februar einen Anteil von 10,81 Prozent an dem westfälischen Konzern mit seinen Parfümerien, Schmuckgeschäften und Buchhandlungen. Daran hat sich laut Douglas auch nichts geändert. Diesen Anteil könnte Müller über indirekt gehaltene Aktienoptionen um weitere rund 15 Prozent und damit auf eine strategisch wichtige Sperrminorität ausbauen. Damit könnte Müller auch Planspiele der Douglas-Eignerfamilie Kreke durchkreuzen, den Konzern mit Hilfe von Finanzinvestoren von der Börse zu nehmen.
Über die Beweggründe Müllers wird seit seinem Einstieg bei Douglas im Jahr 2009 gerätselt. Damals hatte er bereits mitgeteilt, keinen direkten Einfluss nehmen zu wollen. Auch Douglas selbst tappt über die Motive Müllers im Dunkeln. Er wisse nicht, welche Beweggründe der Großaktionär für diese Aktientransaktionen habe, hatte Vorstandschef Henning Kreke bei der Hauptversammlung des Unternehmens im März gesagt.
Ihm sei lediglich eine frühere Absichtserklärung Müllers bekannt, mit den Douglas-Parfümerien bei Logistik und Einkauf zusammenzuarbeiten. Douglas sieht aber darin keinen Sinn. Erwin Müller war bei der Hauptversammlung vor Ort, äußerte sich jedoch nicht zu seinen Absichten.
Vorstandschef Kreke hält zusammen mit seinem Vater 12,7 Prozent am Unternehmen. Im Januar hatten die Krekes mitgeteilt, sie prüften, den Konzern von der Börse zu nehmen. Seitdem wird am Markt über ein mögliches Übernahmeangebot spekuliert. Größter Douglas-Aktionär ist die Oetker-Gruppe mit 25,8 Prozent.
Nach neuen Bestimmungen des Wertpapierhandelsgesetzes muss schon die Möglichkeit gemeldet werden, etwa über Optionen an Aktien eines börsennotierten Unternehmens zu kommen, auch wenn es formal nicht in der Macht des Investors liegt, sie auszuüben. Mit diesen strengeren Vorschriften will der Gesetzgeber vermeiden, dass sich potentielle Käufer im Verborgenen an Firmen heranschleichen.
Müller hatte bereits mitgeteilt, bei Douglas weiter aufstocken zu wollen. Die Mitteilungen von Freitag brachten darüber hinaus nicht mehr Klarheit über seine konkreten Pläne.