Gleiche Pflichten, gleiche RechteAuch der Rat der europäischen Anwaltschaften (CCBE) steht hinter den Unternehmensjuristen und unterstützt die niederländische Anwaltskammer, deren Mitglied der betroffene Akzo-Syndikus ist. In den Niederlanden und in Deutschland sind die meisten Inhouse-Juristen Kammermitglieder. Damit haben sie die gleichen Pflichten wie ihre selbstständigen Kollegen. "Als solche müssen sie die gleichen Qualifikationen erfüllen, wie externe Anwälte auch. Sie müssen sich den gleichen Regeln unterwerfen und unterstehen darüber hinaus der Kontrolle der Kammern", sagt Agnes Masquin, Rechtsberaterin beim CCBE. Und wer die gleichen Pflichten hat, dem sollen auch die gleiche Rechte zustehen.
In Deutschland beachtet das Bundeskartellamt bei Durchsuchungen in einem gewissen Rahmen das Anwaltsprivileg der Inhouse-Juristen. Anja Scheidgen, Pressesprecherin des Bundeskartellamtes, verweist auf die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (BGH), wonach Syndizi innerhalb ihres Beschäftigungsverhältnisses nicht anwaltlich tätig werden. "Inhouse-Juristen sind grundsätzlich nur insoweit geschützt, als sie ihr Unternehmen nach Einleitung eines Bußgeldverfahrens beraten." Vor Verfahrenseinleitung seien sie nur dann privilegiert, wenn sie ihr Unternehmen dabei beraten, einem wettbewerbswidrigen Verhalten abzuschwören und ein Kartell aufzudecken. Sonst nicht.
Natürlich gab es auch schon Umgehungsversuche. Rechtsabteilungen haben versucht, sich als Kanzlei auszugründen. "Das hat sich aber als viel zu aufwändig erwiesen", sagt Peter Hamacher, Geschäftsführer der Arbeitsgemeinschaft Syndikusanwälte im Deutschen Anwaltverein.
Für mehr Klarheit beim Anwaltsprivileg für Syndizi könnte vor allem der europäische Gesetzgeber sorgen. "Unsere Idealvorstellung wäre, dass eine europäische Verordnung die mitgliedsstaatlichen Regeln ersetzen würde", sagt Hamacher. Entsprechende Vorschläge des europäischen Parlaments wurden von der Kommission bei der Neuordnung der Fusionskontrollverordnung nicht aufgegriffen. Bis der EuGH eine endgültige Entscheidung fällt, bleibt eine erhebliche Rechtsunsicherheit für die Unternehmensjuristen.