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Merken   Drucken   27.09.2005, 11:13 Schriftgröße: AAA

Recht + Steuern: Breite Front gegen den Bachelor

Die Anwalts- und Wissenschaftsverbände geben ihren Widerstand gegen eine Reform des Jura-Studiums nach dem "Bologna-Modell" nicht auf. Auf einem Symposium in Berlin erneuerten der Deutsche Anwaltverein (DAV), der Deutsche Juristen-Fakultätentag (DJFT) und der Deutsche Hochschulverband (DHV) ihren Protest gegen die geplante Umstrukturierung der deutschen Juristenausbildung. von Melanie Amann, Berlin
Zumindest der Kleidungsstil des angelsächsischen Systems dominiert ...   Zumindest der Kleidungsstil des angelsächsischen Systems dominiert diese Feier der Uni Bremen
Die überwiegende Mehrheit der Fakultäten und Berufsverbände betrachtet das Reformvorhaben bestenfalls als notwendiges Übel. Ausgangspunkt der Diskussion ist eine gemeinsame Erklärung der EU-Bildungsminister von 1999 in Bologna. Diese sieht vor, dass bis 2010 ein europäischer Hochschulraum mit einheitlichen Studiengängen entstehen soll. Zweistufige Ausbildungsgänge mit Bachelor- und Master-Abschluss sollen Europas akademischem Nachwuchs die größtmögliche Freizügigkeit eröffnen. Für deutsche Jura-Studenten würde die Reform den Abschied von der gewohnten einstufigen Ausbildung mit weitgehend staatlicher Abschlussprüfung und einem Referendariat als Staatsangestellte bedeuten.
Viele Referenten fanden für ihre Ablehnung gegen dieser Idee deutliche Worte: "Kurzsichtige Gleichmacherei" nannte etwa Bayerns Justizministerin Beate Merk die Bologna-Pläne, deren Folgen auch für Peter Ströbel, den Vorsitzenden des Ausbildungsausschusses der Bundesrechtsanwaltskammer, "eine Horrorvorstellung" sind.
Mehr Sachlichkeit forderten dagegen der CDU-Rechtsexperte Günter Krings und der emeritierte Gründungspräsident der Bucerius Law School, Hein Kötz: Die deutsche Juristenausbildung sei kein "historisches Monument", sagte Kötz, und Krings appellierte an seinen Berufsstand, "inhaltliche Gegenpositionen" einzubringen, statt Fundamentalopposition zu leisten. Als Hemmschuh für die Diskussion erweist sich vor allem die Unsicherheit darüber, ob die Reform wirklich zu erwarten ist. Während der CSU-Bildungspolitiker Ludwig Spaenle den Bologna-Prozess eine "nicht vermeidbare und nicht rückholbare Entwicklung" nannte, pochten Bundesjustizministerin Brigitte Zypries und ihre bayerische Kollegin Merk auf die Unverbindlichkeit der Ministererklärung.
Konzept für Studienreform fehlt
Derzeit scheint jedenfalls kein Konzept für die Studienreform zu existieren, das den Sorgen der Verbände um die Qualität der Ausbildung und den Arbeitsmarkt für Juristen Rechnung trägt. Ein Kernargument der Bologna-Kritiker ist, dass die Idee eines berufsqualifizierenden Abschlusses nach drei Jahren mit dem Jura-Studium nicht kompatibel sei. "In der Zeit kann man bestenfalls Hilfstätigkeiten erlernen", sagte Beate Merk. Die Absolventen stünden dann in einem Verhältnis zu Volljuristen wie Bauzeichner zu Architekten. Brigitte Zypries fürchtet, dass die Lobby der Recht-Bachelors langfristig eine Öffnung des Rechtsberatungsgesetzes erzwingen könnten. Sie warnte vor dem abschreckenden Beispiel der Wirtschaftsjuristen: "Deren Vertreter besuchen mich regelmäßig und verlangen ein geschütztes Berufsfeld."
Die Universitäten fürchten eine Verflachung ihrer Ausbildung. "Zu Klippschulen" könnten sich Jura-Fakultäten entwickeln, warnte Heribert Hirte von der Uni Hamburg, wenn sie anstelle der Rechtswissenschaft nur das juristische Handwerk vermittelten. Damit begebe man sich auf das Niveau von Fachhochschulen.
Bologna-Prozess wirft wichtigere Grundsatzfrage auf
Uneinigkeit herrscht auch darüber, unter welchen Voraussetzungen Bachelors Zugang zum Master-Studiengang erhalten und ob der Master Voraussetzung für das Referendariat ist. Letzteres ist die ausdrückliche Forderung von DAV, DHV und dem Juristen-Fakultätentag. Doch der Bologna-Prozess wirft noch eine wichtigere Grundsatzfrage auf: Kann man die Anwaltsausbildung langfristig noch als staatliche Domäne betrachten? Oder wird der Anwalt durch Bologna ein Lehrberuf, wie es in angelsächsischen Ländern Usus ist?
Der nächste logische Schritt wäre dann eine stärkere Einbeziehung der Anwaltsverbände in die Gestaltung des Referendariats. Der DAV schlägt bereits vor, dass nur zum Referendariat zugelassen werden soll, wer einen Ausbildungsplatz bei einem Anwalt vorweisen kann.
Die Wissenschaft werde sich in Zukunft bemühen, den Prozess mit eigenen Vorschlägen zu gestalten, versprach Peter Huber von der LMU München zum Abschluss. Als Sprecher des Jura-Fakultätentages sehe er sich zwar in seiner Ablehnung gegen Bologna bestätigt, betonte er. Doch gelte es, sich aus der Diskussion nicht zu verabschieden. "Es geht darum, zu handeln, um nicht behandelt zu werden", sagte Huber.

Reform auf Italienisch
Bologna In der Uni-Stadt Oberitaliens haben die EU-Bildungsminister 1999 das Ziel eines europaweit einheitlichen Studiensystems formuliert.
Konzept Nach drei Jahren erhalten Studenten den berufsqualifizierenden Bachelor-Abschluss, danach ist ein zweijähriges Master-Studium möglich.
Ausnahmen Die Bologna-Erklärung zwingt nicht zu Reformen. Der Wissenschaftsrat hatte Staatsexamensfächer erst ausgespart, 2002 aber für Jura zur Anpassung geraten.
  • FTD.de, 27.09.2005
    © 2005 Financial Times Deutschland,
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