Gewerbeanmeldungen nach ausgewählten Rechtsformen 2007
Boom unter deutschen JungunternehmernEin Finanzbeamter hatte herausgefunden, dass die Limited des Bauunternehmers in England knapp 15 Monate nach ihrer Gründung bereits wieder gelöscht worden war. Der steuertricksende Bauunternehmer hatte schlicht vergessen, sich regelmäßig beim britischen Companies House zu melden. Das gehört aber wie die Abgabe der Steuererklärung und die Offenlegung der Buchführung zu den Pflichten eines Limited-Chefs.
Die Folge: Die gesamte Vorsteuer für das vergangene Jahr wurde ihm aberkannt. Und obendrein muss die zu Unrecht ausgewiesene Umsatzsteuer von der Limited ans Finanzamt zurückgezahlt werden. Macht summa summarum gut 52.000 Euro - Ratenzahlung ausgeschlossen.
Die Private Company Limited by Shares, auf Deutsch nur kurz Limited (Ltd.) genannt, erlebte bis vor Kurzem einen regelrechten Boom unter deutschen Jungunternehmern. Auch wenn die wenigsten Gründer mit der englischen Rechtsform den Fiskus austricksen wollen - Probleme mit dem Finanzamt können sie trotzdem bekommen. Denn die Limited-Chefs, teils Friseure, Makler oder Kampfsportlehrer, stürzen sich mitunter blauäugig ins englische Abenteuer.
"Viele denken, man gründet in England eine Limited und muss sich dann um nichts mehr kümmern", sagt Steuerberater Günter Hagemann aus Adendorf. "Wer aber die englischen Melde- und Publizitätspflichten nicht beachtet, wird mit Abmahnungen sowie drastischen Verspätungsgeldern bis hin zur Löschung der Limited sanktioniert."