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17.04.2007, 14:07
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Recht + Steuern:
Gefährliche Doppelrolle
Der Wust an Gesetzen verunsichert auch Steuerberater: Schnell können sie selbst vor Gericht landen.
von Katja Wilke
Wenn der Besitzer einer Eisdiele längere Zeit große Mengen Alkohol einkauft und diese anschließend als Betriebsausgabe verbucht - muss einen das misstrauisch machen? Wenn man Steuerberater ist und den Jahresabschluss des Eismanns macht: unbedingt. Diese Auffassung vertritt jedenfalls Andreas Schmeer. Der Rechtsanwalt aus Aachen ist Experte für strafrechtliche Haftung von Steuerberatern und hält eine gesunde Vorsicht für angebracht: "Bei solchen Fällen bewegen sich Steuerberater leicht in eine Gefahrenzone."
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Eigentlich dürfen Berater ihren Mandanten vertrauen. Wenn jedoch herauskommt, dass der Mandant Steuern hinterzogen hat, steht der Berater schnell unter Verdacht, Beihilfe zur Steuerhinterziehung geleistet zu haben. "Wenn Angaben des Mandanten nicht plausibel sind, sollte er sich deswegen gezielt erkundigen und über die Antwort des Mandanten eine Aktennotiz anfertigen. Dadurch sichert er sich vorsorglich gegen Vorwürfe ab", sagt Schmeer. Mit detektivischem Eifer und Selbsttests nachprüfen, ob sein Mandant wirklich so viel Alkohol über das Eis kippt, muss er also nicht. "Der Steuerberater ist schließlich nicht der Kontrolleur des Mandanten."
Finanzamt Rechtsauffassung detailiert darlegen
Doch nicht nur ein Gesetze brechender Mandant kann den Berater vor das Strafgericht bringen. Schmeer empfiehlt, dem Finanzamt detailliert darzulegen, welche Rechtsauffassung er bei der Steuererklärung zugrunde gelegt hat: "Auch wenn der Steuerberater bei umstrittenen Rechtsfragen eine andere - natürlich für den Mandanten günstigere - Auffassung hat als die Finanzverwaltung, sollte er dies immer transparent machen. Andernfalls könnte er nur zu leicht in den Verdacht geraten, er habe vorsätzlich zugunsten seines Mandanten Steuern verkürzen wollen."
Zwar kommt es eher selten zu Strafurteilen gegen Steuerberater, weil ihnen nur selten eine Beihilfe (die das Wissen und Wollen der Hilfeleistung voraussetzt) nachzuweisen ist, geschweige denn ein vorsätzliches Kungeln mit dem Mandanten. Dafür werden Steuerberater aber viel häufiger als vom Strafrichter vom eigenen Mandanten belangt.
Dann soll er vor Zivilgerichten dafür büßen, dass er Fristen versäumt oder seinen Klienten vermeintlich falsch beraten hat - wenn er etwa eine Steuergestaltung übersehen hat, die mehr Geld gespart hätte. "Die Halbwertszeit von Steuergesetzen ist erheblich kürzer als bei anderen Gesetzen", sagt Mathias Becker von der Gothaer Versicherung. "Zudem werden viele Steuergesetze mit der Verfassungsbeschwerde angegriffen. Das führt zu einer ständigen Rechtsunsicherheit." Da ist manchmal eher ein Steuerorakel als ein Steuerberater gefragt.
Weiterlesen: Deutlicher Anstieg bei den Haftungssummen
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FTD.de, 17.04.2007
© 2007 Financial Times Deutschland,
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