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Merken   Drucken   30.08.2006, 07:00 Schriftgröße: AAA

Recht & Steuern: Konkurrenz nach Aktenlage

Nach dem Anwaltsmonopol will die Regierung nun auch die Alleinstellung der Steuerberater knacken. Künftig sollen Buchhalter deren Aufgaben übernehmen dürfen. von Sabine Rössing
Deutschlands rund 25.000 selbstständige Bilanzbuchhalter können hoffen. Ihre Umsätze könnten ab dem kommenden Jahr um bis zu 50 Prozent nach oben schnellen - zumindest, wenn man der Schätzung des Bundesverbandes der Bilanzbuchhalter und Controller (BVBC) glaubt. Hintergrund der euphorischen Prognose ist die geplante Änderung des Steuerberatungsgesetzes, für die seit Anfang August ein Referentenentwurf vorliegt. Im Kern sieht er vor, Bilanzbuchhaltern und Steuerfachwirten künftig auch die Einrichtung der Buchführung und die Erstellung der Umsatzsteuervoranmeldung zu erlauben. Das durften bislang nur die Steuerberater.
Neben dem Anwaltsmonopol, dem Justizministerin Brigitte Zypries dieser Tage mit ihrem Entwurf eines "Rechtsdienstleistungsgesetzes" zusetzt, wackelt nun auch das Berufsmonopol der Steuerberater. Nicht zuletzt, weil Deutschland Vorgaben der Europäischen Union umsetzen muss, ist die Zeit offenbar günstig, um zu Gunsten von "ausgesperrten" Wettbewerbern traditionelle berufsständische Festungen zu schleifen.
Noch bis Anfang Oktober haben Verbände und Branchenvertreter Zeit für Stellungnahmen. Ab Mitte 2007 könnte die Gesetzesänderung bereits in Kraft treten, schätzen die betroffenen Verbände. "Die Diskussion ist bei weitem noch nicht abgeschlossen", wehrt sich dagegen Nora Schmidt-Keßeler, Hauptgeschäftsführerin der Bundessteuerberaterkammer. Sie warnt vor Qualitätsverlusten in der Buchhaltung. Die könnte die Unternehmen teuer zu stehen kommen: "Die geplante Öffnung konterkariert die Bemühungen um Qualitätssicherung und Verbraucherschutz in der Steuerberatung", sagt Schmidt-Keßeler. Das Steuerrecht habe sich zu einem der kompliziertesten Rechtsgebiete entwickelt.
Der BVBC hingegen ist optimistisch, den seit etlichen Jahren schwelenden Streit um das Steuerberatungsmonopol endlich für sich zu entscheiden. Schließlich winkt die Aussicht, den Steuerberatern einen erklecklichen Batzen Umsatz wegzunehmen. "Die geplante Liberalisierung ist längst überfällig, sagt Nadja Hügle-Ginster, BVBC-Beiratsmitglied. Sie verspricht einen Innovationsschub für die gesamte Branche. Zum Beleg verweist der Verband auf Österreich, wo der Buchführungsmarkt bereits im Jahr 2000 freigegeben wurde. Hochrechnungen am österreichischen Beispiel ließen auf ein Potenzial von mehr als 10.000 Unternehmensgründungen im Bereich der Buchführungshilfe in Deutschland schließen, frohlockt der Verband in einer Stellungnahme.
In der Tat würde die geplante Lockerung den etwa 79.000 deutschen Steuerberatern wohl schmerzhafte Konkurrenz bescheren. Bislang nämlich durften Bilanzbuchhalter zwar Buchhaltungsaufgaben wahrnehmen, für die Einrichtung - also Strukturierung - der Buchhaltung und die Umsatzsteuervoranmeldung musste aber ein Steuerberater hinzugezogen werden. Trotz günstigerer Stundensätze lohnte sich das Ausweichen auf selbstständige Bilanzbuchhalter für die Unternehmen finanziell also kaum. Im Ergebnis versuchten sich viele Kleinunternehmer selbst an der Buchführung, um Kosten zu sparen.
Vor allem kleine Steuerberatungsbüros würden die Öffnung des Marktes zu spüren bekommen. Nach Angaben der Steuerberaterkammer sind drei Viertel aller 45.000 deutschen Steuerberaterpraxen Einzelkanzleien. Die Finanzbuchhaltung und die Umsatzsteuervoranmeldung seien vor allem für diese Einmannbetriebe ein wichtiger Bestandteil ihrer Leistungen, so die Kammer. So erzielt die durchschnittliche Steuerberatungskanzlei allein ein Drittel ihrer Einnahmen mit betrieblichen Steuererklärungen oder Abschlüssen, wozu die Umsatzsteuervoranmeldung gehört. Etwa ein Viertel der Erlöse entfällt auf Buchführung/Rechnungswesen, darunter die Einrichtung der Buchführung.
Dennoch ist die Steuerberaterkammer nicht mit allen Punkten der geplanten Reform unzufrieden. Ausdrücklich begrüßen die Standesvertreter etwa die angedachte Lockerung des Verbots für Steuerberater, gewerblich tätig werden zu dürfen. Künftig dürften Steuerberater zum Beispiel in ihrer Rolle als Testamentsvollstrecker oder Insolvenzverwalter zeitweise auch als Geschäftsführer fungieren. Auch sollen Steuerberater mit Mitgliedern anderer freier Berufe, etwa Architekten oder Unternehmensberatern, kooperieren dürfen. Und es wird ihnen erleichtert, Festanstellung und selbstständige Tätigkeit zu kombinieren.
  • FTD.de, 30.08.2006
    © 2006 Financial Times Deutschland,
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