Der BVBC hingegen ist optimistisch, den seit etlichen Jahren schwelenden Streit um das Steuerberatungsmonopol endlich für sich zu entscheiden. Schließlich winkt die Aussicht, den Steuerberatern einen erklecklichen Batzen Umsatz wegzunehmen. "Die geplante Liberalisierung ist längst überfällig, sagt Nadja Hügle-Ginster, BVBC-Beiratsmitglied. Sie verspricht einen Innovationsschub für die gesamte Branche. Zum Beleg verweist der Verband auf Österreich, wo der Buchführungsmarkt bereits im Jahr 2000 freigegeben wurde. Hochrechnungen am österreichischen Beispiel ließen auf ein Potenzial von mehr als 10.000 Unternehmensgründungen im Bereich der Buchführungshilfe in Deutschland schließen, frohlockt der Verband in einer Stellungnahme.
In der Tat würde die geplante Lockerung den etwa 79.000 deutschen Steuerberatern wohl schmerzhafte Konkurrenz bescheren. Bislang nämlich durften Bilanzbuchhalter zwar Buchhaltungsaufgaben wahrnehmen, für die Einrichtung - also Strukturierung - der Buchhaltung und die Umsatzsteuervoranmeldung musste aber ein Steuerberater hinzugezogen werden. Trotz günstigerer Stundensätze lohnte sich das Ausweichen auf selbstständige Bilanzbuchhalter für die Unternehmen finanziell also kaum. Im Ergebnis versuchten sich viele Kleinunternehmer selbst an der Buchführung, um Kosten zu sparen.
Vor allem kleine Steuerberatungsbüros würden die Öffnung des Marktes zu spüren bekommen. Nach Angaben der Steuerberaterkammer sind drei Viertel aller 45.000 deutschen Steuerberaterpraxen Einzelkanzleien. Die Finanzbuchhaltung und die Umsatzsteuervoranmeldung seien vor allem für diese Einmannbetriebe ein wichtiger Bestandteil ihrer Leistungen, so die Kammer. So erzielt die durchschnittliche Steuerberatungskanzlei allein ein Drittel ihrer Einnahmen mit betrieblichen Steuererklärungen oder Abschlüssen, wozu die Umsatzsteuervoranmeldung gehört. Etwa ein Viertel der Erlöse entfällt auf Buchführung/Rechnungswesen, darunter die Einrichtung der Buchführung.
Dennoch ist die Steuerberaterkammer nicht mit allen Punkten der geplanten Reform unzufrieden. Ausdrücklich begrüßen die Standesvertreter etwa die angedachte Lockerung des Verbots für Steuerberater, gewerblich tätig werden zu dürfen. Künftig dürften Steuerberater zum Beispiel in ihrer Rolle als Testamentsvollstrecker oder Insolvenzverwalter zeitweise auch als Geschäftsführer fungieren. Auch sollen Steuerberater mit Mitgliedern anderer freier Berufe, etwa Architekten oder Unternehmensberatern, kooperieren dürfen. Und es wird ihnen erleichtert, Festanstellung und selbstständige Tätigkeit zu kombinieren.