Den Ausgang seines Prozesses hatte sich der Mandant ganz anders vorgestellt. Als Sieger wollte er den Gerichtssaal verlassen. Stattdessen hat er verloren, und schuld daran ist seiner Meinung nach der Anwalt. Hätte dieser ihn von Anfang an umfassend über die Prozessrisiken aufgeklärt, wäre er niemals vor Gericht gezogen. Enttäuscht sucht der Mandant Rat bei der Anwaltskammer. Doch dort kann er sich über die schlechte Beratung nur beschweren. Und zu einem anderen Anwalt gehen, der eine Haftungsklage gegen den Erstberater prüft. Mehr nicht.
"Es steht nicht in der Macht der Kammern, die Qualität anwaltlicher Leistungen zu beurteilen", sagt Axel Filges, Präsident der Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK). Will ein Mandant Schadensersatz, weil er meint, falsch beraten worden zu sein, bleibt den Kammern nichts anderes übrig, als ihn an einen Kollegen zu verweisen. Dieser muss den Fall dann dem Gericht zur Prüfung vorlegen. Das Ergebnis: Der Mandant fühlt sich abgewimmelt, die Kammern machtlos.
Jede Menge Vorbilder
Geht es nach BRAK-Präsident Filges, soll sich das bald ändern. Seit geraumer Zeit wird bei den Anwälten darüber diskutiert, eine unabhängige Schlichtungsstelle für Zwistigkeiten zwischen Mandanten und ihren Anwälten einzurichten. Vorbilder gibt es genug: Schon seit einigen Jahren haben die Versicherungen, die Banken und die Deutsche Bahn einen Ombudsmann - und gute Erfahrungen gesammelt. "Die Institution des Ombudsmanns als unabhängige Vertrauensperson, die Beschwerden nachgeht, hat sich bewährt", sagt auch Bundesjustizministerin Brigitte Zypries. Sie begrüße den Vorstoß der BRAK.
Ob die Anwälte der Ministerin folgen, wird sich bald zeigen. Am Donnerstag treffen sich die 28 regionalen Kammerpräsidenten, um über die Einführung eines Schlichters zu beraten und diese vielleicht auch zu beschließen. Konkrete Vorstellungen, wie diese Institution besetzt werden könnte, gibt es bereits: Der Ombudsmann sollte kein Kammerfunktionär, aber Volljurist sein. Verbraucherschutzorganisationen könnten bei seiner Wahl mitentscheiden.
Nach wie vor sollen jedoch die regionalen Kammern die erste Anlaufstelle für unzufriedene Mandanten sein. Erst wenn sie nicht mehr weiterhelfen können, soll sich der Ombudsmann der BRAK einschalten.
Berliner Bürgersprechstunde
Zwei Kammern sind schon vorgeprescht. Die Berliner Kollegen bieten seit gut einem Dreivierteljahr eine Bürgersprechstunde an. Die Besucher können sich über den Fortgang ihrer Beschwerden direkt erkundigen oder neue zu Protokoll geben.
Noch einen Schritt weiter ist die Kölner Rechtsanwaltskammer. Sie hat bereits seit Juli einen Ombudsmann eingeführt. Dort hat Kammerpräsident Hubert van Bühren dieses Amt höchstselbst übernommen, vorläufig zumindest - und hat gut zu tun. 60 Verfahren sind seitdem über seinen Schreibtisch gelaufen. "In den meisten Fällen halten die Mandanten die Rechnung ihres Anwalts für zu hoch und wollen sie nicht bezahlen", sagt er. Meist gelingt es ihm, zwischen den Parteien zu vermitteln. In wenigen Fällen hat er sogar festgestellt, dass die Kollegen einfach zu viel abgerechnet haben. Dann greift die Kammer durch.
Das gilt für alle Verfahren, bei denen die Kammer einen Verdacht hegt, dass der Anwalt gegen Berufspflichten verstoßen hat, indem er beispielsweise seine Verschwiegenheitspflicht verletzt oder Mandantengelder veruntreut hat. "Dann müssen wir den Generalstaatsanwalt einschalten", sagt van Bühren. Schließlich gehört es zur gesetzlichen Aufgabe der Kammern, bei berufsrechtlichem Fehlverhalten einzugreifen.
Jede andere Vermittlung in einem Konflikt zwischen Anwalt und Mandant - ob mittels Ombudsmann oder auf anderem Wege - ist bislang ein freiwilliges Angebot der Kammern. Das ist zwar gut gemeint. Doch gut gemeint ist bekanntermaßen das Gegenteil von gut gemacht. "Kein Anwalt kann gezwungen werden, an einem Vermittlungsverfahren teilzunehmen", sagt van Bühren. Wenn der Advokat sein Veto gegen die Schlichtung einlegt, kann sich der Mandant nur noch überlegen, ob er die Angelegenheit vergessen oder gerichtlich verfolgen will.
Diese Exit-Option für Anwälte will BRAK-Präsident Filges im Zuge seines Vorstoßes nun streichen lassen. "Wir wollen in der Bundesrechtsanwaltsordnung festlegen, dass der Anwalt an der Schlichtung mitzuwirken hat", sagt der BRAK-Präsident. Eine entsprechende Gesetzesänderung werde derzeit schon vorbereitet.
Damit der Anwalt jedoch nicht in Konflikt mit seiner Berufshaftpflichtversicherung gerät, wenn er sich einfach einem Schlichtungsspruch beugt, müssen auch die Versicherer mit dem Ombudsmann-Modell einverstanden sein. Bis zu einem Streitwert von 5000 Euro soll der Schlichter Streitigkeiten für alle Seiten verbindlich festlegen können, so die Vorstellung.
In Köln ist man auch in dieser Frage schon weiter: Ombudsmann van Bühren hat bereits die Zustimmung eines großen Haftpflichtversicherers unter Dach und Fach gebracht.