Die Planinsolvenz hatte in Deutschland bislang kaum Erfolg - erst Monate nach einem Antrag entscheidet sich, ob das Verfahren überhaupt eingeleitet wird.
von Gerhard HegmannMünchen
Schlecker versucht den Neuanfang über eine Insolvenzvariante, die bislang kaum Erfolg hat. Nur schätzungsweise drei Prozent der gut 30.000 Firmenpleiten im vergangenen Jahr wurden über eine Planinsolvenz gelöst. Ihr Kerngedanke ist die Weiterführung des ursprünglichen Unternehmens über einen Sanierungsplan. Bei der sonst üblichen Regelinsolvenz geht es entweder um das komplette Verschwinden der Aktivitäten der Firma oder um einen Verkauf der werthaltigen Einzelteile, die dann in neue Gesellschaften eingebracht werden. Die Planinsolvenz ist für den Großdrogisten Anton Schlecker daher das einzige Vehikel, um über eine Eigensanierung seine Firma zu behalten - falls die Gläubiger zustimmen.
Zur Liste der größeren gelungenen Planinsolvenzverfahren gehören die Modekette SinnLeffers, die Schuhkette Garant oder die Drogeriekette Ihr Platz. Pikant ist, dass Ihr Platz nach der Sanierung und dem Verkauf an Finanzinvestoren seit Ende 2007 als Premiummarke zu Schlecker gehört. Der Drogeriekonzern hat also mit Ihr Platz eine Tochter, bei der das Verfahren bereits klappte.
Angeschlagenes Familienunternehmen
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Ein Hauptgrund, warum sich das 1999 eingeführte Planinsolvenzverfahren in Deutschland bisher kaum durchgesetzt hat, ist der bislang noch nicht mögliche Zugriff der Gläubiger oder eines Investors auf die Gesellschaftsanteile. Das soll sich mit dem neuen Insolvenzrecht ESUG im Frühjahr in Deutschland allerdings ändern. Dann würde sich das deutsche Planverfahren dem amerikanischen Verfahren Chapter 11 annähern, bei dem auch Unternehmen im laufenden Betrieb entschuldet und saniert werden - so wie derzeit die Fluggesellschaft American Airlines oder der Fotokonzern Kodak.
Schlecker schlägt eine Planinsolvenz in Eigenverwaltung vor. Danach würde die Geschäftsführung und nicht der Insolvenzverwalter Pläne vorlegen: einen zur aktuellen Lage und einen, wie es mit Stellenabbau, Filialschließungen, Kostensenkungen und Geldspritzen weitergehen soll. Ob es überhaupt zu diesem Szenario kommt, legt formal zunächst das Insolvenzgericht fest.
Erst nach der Eröffnung des Insolvenzverfahrens in voraussichtlich drei Monaten entscheidet sich, ob die Gläubiger überhaupt einer Planinsolvenz zustimmen. Es wird genau errechnet, welchen Anteil ihrer Forderungen sie erhalten sollen. Nur wenn die Quoten höher sind als in der Regelinsolvenz, darf diese Variante gewählt werden.
Der Vorteil der Planinsolvenz ist, dass alle Instrumente der Regelinsolvenz genutzt werden können, etwa die Kündigung der Miet-, Arbeits- und Tarifverträge. Praktisch läuft parallel im Hintergrund zum Planverfahren das Regelverfahren - der Insolvenzverwalter errechnet etwa auch die Quoten im Falle einer Regelinsolvenz. Am Schluss entscheiden die Gläubiger, welchen Weg sie für richtig halten.
Wichtig für die Gläubiger ist, ob der Insolvenzverwalter hinter dem Plan steht: "Ein Insolvenzplan hat nur dann Erfolg, wenn er die Gläubiger mitnehmen kann. Die müssen es selbst als besten Weg sehen", sagt ein langjähriger Insolvenzexperte. Wenn ein mächtiger Gläubiger gegen das Planverfahren ist oder doch ein großer Käufer auftauchen sollte, wäre das Planverfahren bei Schlecker tot, heißt es.
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