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Merken   Drucken   22.11.2012, 13:05 Schriftgröße: AAA

Strafe für gebrochenes EU-Siegel: Eon verliert vor Europäischem Gerichtshof

Widerstand bis in die letzte Instanz: Die EU-Kommission verhängte 2008 für ein gebrochenes EU-Siegel während eines Kartellverfahrens gegen Eon eine Geldbuße von 38 Mio. Euro. Die wollte der Energiekonzern aber nicht zahlen.
© Bild: 2012 DPA/Bildfunk/Roland Weihrauch
Widerstand bis in die letzte Instanz: Die EU-Kommission verhängte 2008 für ein gebrochenes EU-Siegel während eines Kartellverfahrens gegen Eon eine Geldbuße von 38 Mio. Euro. Die wollte der Energiekonzern aber nicht zahlen.

Der Energieversorger Eon muss 38 Millionen Euro Strafe zahlen, weil er Kartellermittlungen der EU-Kommission gestört haben soll. Das entschied der Europäische Gerichtshof (EuGH) am Donnerstag in Luxemburg. Eon-Mitarbeiter sollen ein Siegel beschädigt haben, mit dem Kartell-Ermittler 2006 in der Münchner Niederlassung des Unternehmens Akten gesichert hatten. Eon hatte den Vorwurf immer zurückgewiesen, scheiterte aber mit seiner Klage gegen die Geldbuße in letzter Instanz. Nach der Entscheidung gab das Unternehmen klein bei. "Wir haben das Urteil zu akzeptieren", sagte ein Firmensprecher.

Die Brüsseler Wettbewerbshüter hatten im Mai 2006 die Eon -Niederlassung in München durchsucht. Das Unternehmen stand im Verdacht, sich widerrechtlich mit Konkurrenten abgesprochen zu haben. Die Ermittler lagerten Akten in einem Raum und verschlossen ihn mit dem amtlichen Siegel. Am nächsten Tag war es beschädigt. Die genauen Abläufe bleiben aus Sicht des Unternehmens rätselhaft. Möglicherweise sei das empfindliche Siegel durch Putzfrauen bei der Arbeit irrtümlicherweise beschädigt worden, hatte Eon argumentiert. Es sei auch geprüft worden, ob Erschütterungen im Gebäude das Siegel zerstört haben könnten.

Letztlich habe Eon aber nicht belegen können, dass es das Siegel nicht gebrochen hat, hieß es im Urteil. Eine solche Manipulation sei ein besonders schwerer Verstoß, sagte der Gerichtshof. Die Geldbuße von 38 Mio. Euro sei nicht überhöht. Sie solle schließlich eine Abschreckungswirkung entfalten und entspreche gerade einmal 0,14 Prozent des Eon-Umsatzes im Jahr 2006. Rechtlich seien Bußen von bis zu einem Prozent des Jahresumsatzes möglich.

Der Kartellverdacht der EU-Ermittler hatte sich im Nachhinein bestätigt: Eon und der französische Energieversorger Gaz de France  wurden wegen illegaler Absprachen auf dem Gasmarkt zu einer hohen Geldstrafe verurteilt.

  • dpa, 22.11.2012
    © 2012 Financial Times Deutschland
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