Trotz des Arbeitsausstands auf dem Vorfeld herrscht geregelter Betrieb auf dem Frankfurter Flughafen. Die Airlines und der Betreiber haben sich gut vorbereitet. von Franziska Scheven, Hamburg
Das Chaos an Deutschlands größtem Flughafen bleibt aus - und das, obwohl etwa 200 Flugfeldkontrolleure ihre Arbeit niedergelegt haben, weil sie höhere Löhne vom Flughafenbetreiber Fraport verlangen. Der Flughafen schafft es, seinen Betrieb zu 70 Prozent aufrecht zu erhalten. Die Airlines und der Betreiber haben sich für den Arbeitsausstand gerüstet.
So hat hat Fraport zusätzliches Personal für das auf Flugvorfeld geschult. Ein Fraport-Sprecher sagte der FTD, dass Freiwillige die Arbeit der streikenden Vorfeldkontrolle größtenteils übernommen hätten. Zu ihnen zählen ehemalige Vorfeldlotsen, Kontrolleure die nicht in der GDF organisiert sind und Mitarbeiter aus dem operativen Management. Nach einem auffrischenden Training, kämen die Ersatzmitarbeiter dann zum Einsatz, hieß es. Rund 1300 Maschinen starten und landen normalerweise täglich in Frankfurt.
Fluggäste bittet der Betreiber, sich frühzeitig mit ihrem Reiseveranstalter oder ihrer Fluggesellschaft in Verbindung zu setzen. Im Transit kümmert sich Fraport mit Übernachtungsmöglichkeiten und Snacks um die Passagiere.
Lufthansa offeriert Bahntickets
Die Airlines haben sich ebenfalls vorbereitet. Lufthansa, die rund 200 Verbindungen streicht, bietet ihren Kunden kostenlose Stornierungen oder Umbuchungen an. Innerdeutsch reisende Fluggäste können ihr Ticket gegen eine Bahnkarte eintauschen - allerdings nur bis zum Wert des Flugtickets. Was darüber hinaus geht, muss der Passagier selbst aufbringen.
Air Berlin bietet ebenfalls an, den Flug kostenlose zu stornieren oder umbuchen zu lassen. Sollte ein Flug tatsächlich ausfallen, können wie bei Lufthansa auch Air Berlin Gäste auf Kosten der Airline auf den Zug umsteigen.
Schadensersatzangebote der Fluglinien sind nicht selbstverständlich. Airlines sind bei Streiks nicht verpflichtet, den Passagieren ihr Geld zurückzuzahlen oder anderweitig auszuhelfen. Laut EU-Verordnung müssen Passagiere bei Annullierung, Verspätung oder Überbuchung zwar entschädigt werden, aber nur wenn keine "außergewöhnlichen Umstände" der Grund dafür sind. Das wäre aber bei einem Streik der Fall.
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