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Merken   Drucken   25.01.2012, 10:00 Schriftgröße: AAA

Vergleichsportale: Kartellrechtler sollten HRS beäugen

Leitartikel Es geht um zwei Prozent mehr Provision, die das Hotelportal von den darüber zu buchenden Herbergen verlangt. Das ist in der Welt der kleinen Margen kein Pappenstiel. HRS wird zum Fall für das Kartellamt.
Man könnte meinen, die Koalition wollte die Mehrwertsteuersenkung für Hotels zurücknehmen, so sehr empören die sich: Bundesweit treffen sich Hoteliers zu Protestveranstaltungen, rufen im Internet zum Boykott auf und beschwören den Untergang ihrer Zunft. Dabei will nur der Zimmervermittler HRS eine leicht höhere Provision von Hotels verlangen - 15 statt 13 Prozent.
Nun ist Hotel Reservation Service nicht irgendwer, sondern das unangefochten einflussreichste Hotelinternetportal des Landes. Fast zwei Drittel Marktanteil soll HRS mit der Tochter Hotel.de bei den Zimmervergleichsportalen haben - kaum ein Hotel dürfte es sich leisten können, dort nicht gelistet zu werden. Das ist viel Macht für eine kleine Firma. Das Kartellamt hat sich bislang kaum für Vermittlerportale wie HRS, Verivox oder Financescout interessiert - dabei ist das dringend geboten.
Screenshot des Internet-Hotelportals HRS   Screenshot des Internet-Hotelportals HRS
Nun ist der aktuelle Vorwurf, HRS missbrauche seine Marktmacht, nicht automatisch gerechtfertigt, nur weil Hoteliers das behaupten. Dem gewachsenen Einfluss solcher Portale aber wird noch zu wenig Beachtung geschenkt. Sie haben angefangen als nützlicher Internetservice zum umfassenden Preisvergleich. Das hat den Wettbewerb befeuert, gerade bei Reiseangeboten, Energielieferanten oder auch Versicherungen. Die Portale wurden so zu mächtigen Schleusenwächtern, die Kundenströme steuern können.
Viele dieser Portale arbeiten selektiv: Sie listen oft nur jene Unternehmen, die dafür zahlen. Verwerflich ist das nicht - solange der Kunde das weiß und Alternativen hat. Angesichts der Dominanz von Portalen wie HRS/Hotel.de ist dies allerdings fraglich.
Diese Art von Problematik geht durch die Maschen des Kartellrechts. Wann die Wettbewerbshüter sich um den Wettbewerb zu sorgen haben, entscheiden bislang klare Kriterien - etwa, dass es bei Fusionen um mindestens 500 Mio. Euro Umsatz geht. Vergleichsportale erreichen diese Grenze nicht selbst - beeinflussen aber durch ihre Steuerungsfunktion ein Vielfaches an Umsatz bei anderen. Nur sind die üblichen Machtstrukturen hier umgekehrt: Nicht der Anbieter diktiert dem Vertrieb die Preise, die Anbieter hängen von ihrem Zwischenhändler ab.
Geschädigt werden nicht hauptsächlich die Kunden, die immer noch günstige Angebote erhalten. Und auch nicht die Mitbewerber, denn Kunden wie Anbieter können ja weiterhin zu ihnen kommen. Ein Schaden droht vielmehr Hotels, Versicherungen oder Stromanbietern, die angesichts des gewandelten Verbraucherverhaltens auf die Portale angewiesen sind. Der Fall HRS ist daher für Kartellamt wie Gesetzgeber ein guter Anlass, sich mit der Rolle von Portalen zu befassen - und das Wettbewerbsrecht auf dieses Internetphänomen anzupassen.
  • Aus der FTD vom 25.01.2012
    © 2012 Financial Times Deutschland,
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Kommentare
  • 27.01.2012 13:57:33 Uhr   Gizmo: HRS-Provisionserhöhung..

    Den Kunden sollte klar werden, dass er letztendlich diese 2% mehr bezahlen wird. Denn die Hotels werden früher oder später die Preise anpassen... Firmenkunden von HRS, aber auch jeder individuelle Kunde wird diese Provisionserhöhung bezahlen. Ob es kartellrechtlich angegriffen werden kann oder nicht... HRS spielt seine Macht aus und jeder HRS-Kunde zahlt dafür.

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