In hessischen Aldi-Filialen sollen Kundinnen in kurzen Röcken oder mit ausgeschnittenen Tops heimlich gefilmt worden sein. Das berichtet der "Spiegel". Filialleiter hätten sich einen Spaß daraus gemacht, mit Überwachungskameras heranzuzoomen und die Videos hinterher auf CD auszutauschen, berichtet das Magazin. Aldi Süd teilte am Sonntag der Nachrichtenagentur DPA mit, sollten Überwachungskameras wie in dem Bericht geschildert genutzt worden sein, sei dies "eindeutig missbräuchlich und rechtswidrig".
"Dies wird von uns keinesfalls geduldet und zieht entsprechende disziplinarische sowie gegebenenfalls strafrechtliche Maßnahmen nach sich", sagte eine Aldi-Sprecherin. Sie sagte allerdings zugleich: "Die vom 'Spiegel' geschilderten Aufnahmen sowie die Existenz entsprechender DVDs sind uns nicht bekannt."
Dem Nachrichtenmagazin liegen Bilder von EC-Terminals vor, an denen Kunden mit Karte zahlen. Sie ließen sich so weit heranzoomen, dass jede Zahl erkennbar werde. Aldi Süd wies das zurück. "In unserem gemeinsam mit dem Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit in Nordrhein-Westfalen sowie unserem unabhängigen, externen Datenschutzbeauftragten entwickelten Videoüberwachungskonzept für Filialen ist eindeutig festgelegt, dass Bereiche, in denen PIN-Eingaben stattfinden, keinesfalls einsehbar sind."
Dem "Spiegel"-Bericht zufolge sollen außerdem Detektive in Verdachtsfällen beauftragt worden sein, zusätzliche mobile Minikameraanlagen zu installieren. Aldi Süd teilte dazu mit, mobile Kameras dürften nicht durch Detektive eingesetzt werden. Das Unternehmen installiere sie "in Ausnahmefällen", und dann würden Mitarbeiter und Kunden durch Schilder darüber informiert.
Ein weiterer Vorwurf des "Spiegel": Aldi Süd soll in Zentrallagern auch eigene Mitarbeiter sowie die von Speditionen überwachen. Der Datenschutzbeauftragte des Bundes, Peter Schaar, sagte dem Blatt dazu: "Wenn etwa Diebstähle durch offene Maßnahmen verhindert oder aufgeklärt werden können, ist eine heimliche Überwachung jedenfalls unzulässig."
Aldi Süd bestätigte, es könne "in wenigen Ausnahmefällen" vorkommen, dass Mitarbeiter aufgrund eines konkreten Verdachts videoüberwacht werden. "Dieses ist jedoch nur nach Einhaltung strikter Vorgaben möglich und Bedarf einer individuellen Prüfung und der ausdrücklichen Freigabe durch unseren Datenschutzbeauftragten."