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Merken   Drucken   19.03.2006, 18:36 Schriftgröße: AAA

Vor Anpfiff angeklagt

Sie sind ein begehrtes Geschenk - und ein teures: Eintrittskarten für Spiele der Fußball-WM. Doch Unternehmen, die die Tickets zur Kundenbindung einsetzen wollen, müssen aufpassen: Eine Eintrittskarte ist kein Kugelschreiber, und mit dem deutschen Strafrecht ist nicht zu spaßen.
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Nach geltender Gesetzeslage könnten die begehrten Tickets nicht so einfach zur Kundenbindung eingesetzt werden, sagte die Bielefelder Strafrechtsprofessorin Britta Bannenberg der "Welt am Sonntag". Der Juristin zufolge drohen den Firmen Ermittlungsverfahren wegen Korruptionsverdacht, sollten Amtsträger oder Angestellte anderer Firmen Karten geschenkt bekommen.
"Das Delikt ist relativ früh strafbar", sagte Bannenberg. Eine WM-Karte sei schließlich kein "Allerweltsgeschenk". Der Kölner Steuerrechtsprofessor Joachim Lang wies zudem darauf hin, dass für Mitarbeiter kostenlose Tickets ein Sachbezug darstellen und lohnsteuerpflichtig sind. Sollte dagegen ein Lieferant ein Billett bekommen, müsse er den Gegenwert als Betriebseinnahme versteuern.
RWE will Karten zurückgeben
Gleich mehrere Dutzend Konzerne aus Deutschland haben sich dem Bericht zufolge als Sponsoren des Turniers oder Kunden der Fifa-Ticket-Agentur iSe Hospitality Sales Zugriff auf rund 800.000 Karten gesichert. Damit sollten Kundenkontakte gepflegt oder Mitarbeiter belohnt werden.
Der Energiekonzern RWE überlege bereits, nicht vermittelbare Karten wieder abzugeben, schrieb die Zeitung. "Es soll ja keine leeren Plätze geben", zitierte das Blatt einen Sprecher. Andere Firmen, wie der Essener Baukonzern Hochtief, hätten ihre Mitarbeiter aufgefordert, keine Tickets von Lieferanten anzunehmen, wenn die Einladungen mit einem üppigen Rahmenprogramm verbunden sind. Die Bonner Telekom AG sage nichts dazu, wie sie die Korruptionsklippen als "Offizieller Partner" der WM mit etwa 25.000 Karten umschiffen wolle.
  • AP, 19.03.2006
    © 2006 Financial Times Deutschland,
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