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Merken   Drucken   23.11.2010, 21:29 Schriftgröße: AAA

Einstweilige Verfügung: Gericht verbietet Pilotenstreik bei Air Berlin

Fluggäste von Air Berlin können aufatmen - vorerst. Das Arbeitsgericht Frankfurt hat einen Streik bei der Gesellschaft untersagt. Allerdings wollen die Piloten einen neuen Anlauf nehmen.
Die Piloten von Air Berlin dürfen nicht wie angekündigt in dieser Woche streiken. Das Arbeitsgericht Frankfurt untersagte der Pilotenvereinigung Cockpit (VC) am Dienstagabend einen Arbeitskampf und folgte damit dem Antrag der zweitgrößten deutschen Fluggesellschaft auf Einstweilige Verfügung. Der Streik hätte sich auf das gesamte Bundesgebiet erstrecken sollen.
Maschinen der Fluggesellschaft Air Berlin auf dem Flughafen ...   Maschinen der Fluggesellschaft Air Berlin auf dem Flughafen Berlin-Tegel.
Die Argumentation von Air Berlin vor Gericht, zeige, dass bei dem Unternehmen kein ernsthafter Einigungswillen bestehe, sagte VC-Sprecher Jörg Handwerg. Er kündigte aber einen neuen Anlauf für einen Streik an: "Aufgeschoben ist nicht aufgehoben." Air-Berlin-Sprecher Peter Hauptvogel sagte, man hoffe nun, dass Cockpit an den Verhandlungstisch zurückkehren und möglicherweise auch einen Schlichter akzeptieren werde.
Das Unternehmen hatte den Antrag damit begründet, dass bei der Urabstimmung für den Streik nur über einen Teil und nicht über das Gesamtpaket des Ende August erzielten Verhandlungskompromisses abgestimmt worden sei. Damit sei die Abstimmung aus Sicht des Unternehmens ungültig, sagte Hauptvogel.
Dabei hatten sich die Piloten von Air Berlin und ihrer Tochter LTU im Oktober mit großer Mehrheit gegen den ausgehandelten Kompromiss ausgesprochen. Nach diesem Verhandlungsergebnis sollten die Arbeitsbedingungen der Air-Berlin-Piloten schrittweise bis 2013 an das bessere Niveau der Tochtergesellschaft LTU angeglichen werden.
Die Vereinbarung regelte unter anderem Urlaub, die Zahl freier Tage und Dienstplanmodelle. Auch hatten sich beide Seiten darauf geeinigt, zum Sommerflugplan 2011 die Crews auf ausgewählten, besonders weiten Langstreckenflügen durch einen dritten Piloten zu verstärken.
Besonders diesen Punkt griff Richterin Frauke Denecke in ihrer Begründung auf. Entsprechende Langstreckenflüge gebe es bei Air Berlin derzeit noch nicht - lediglich bei der LTU. Ein Streik sei deswegen zum jetzigen Zeitpunkt nicht begründet. Cockpit war anderer Meinung.
Nach Darstellung der Gewerkschaft war Air Berlin bei der Ausformulierung des Vertragswerks vom Geist der Einigung abgerückt. Das Unternehmen hatte dies zurückgewiesen. Vielmehr habe die Vereinigung Cockpit bei der redaktionellen Arbeit noch Forderungen nachgeschoben, hieß es.
  • dpa, 23.11.2010
    © 2010 Financial Times Deutschland,
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