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Merken   Drucken   21.01.2006, 10:40 Schriftgröße: AAA

Gesundheitswirtschaft: Objekt der Begierde  

Die Kliniken hofieren den niedergelassenen Arzt wie einen König - denn er entscheidet, wie viele Patienten er ihnen schickt. Nichtsdestotrotz sind viele Arztpraxen finanziell so gefährdet, dass sie sich auf eine lukrative, aber nicht ganz legale Kooperation mit den Kliniken eingelassen haben. von Lukas Heiny, Hamburg
Niedergelassene Arztpraxen sind begehrte Kooperationspartner vieler ...   Niedergelassene Arztpraxen sind begehrte Kooperationspartner vieler Kliniken
Es ist ein einträgliches Geschäft im hohen Norden der Republik. Rund 25 niedergelassene Ärzte haben dort mit einem Krankenhaus einen lukrativen Vertrag geschlossen. Der Deal sieht so aus: Die Ärzte kassieren pauschal 100 Euro von der Klinik für "poststationäre Behandlungen" - also zum Beispiel Wundkontrolle oder Fädenziehen nach einem Krankenhausaufenthalt - außerhalb ihres begrenzten Budgets und ohne dafür erbrachte Leistungen detailliert aufzulisten. Für sie ist dies durchaus attraktiv: Die Gelder, die ihnen die Krankenkassen für die Patientenversorgung zahlen, halten mit den steigenden Kosten nicht Schritt. Rund ein Drittel aller deutschen Arztpraxen sei finanziell "regelrecht gefährdet", sagte Bundesärztekammerpräsident Jörg-Dietrich Hoppe aus Anlass der Ärztedemonstration am Mittwoch - die Hälfte aller Praxen blieb aus Protest einen Tag lang geschlossen.
Aber auch viele Kliniken müssen für ihre Existenz kämpfen. Für sie lohnen sich solche Verträge, denn so strömen die Patienten zu ihnen. "Selbstverständlich schicken Einweiser, mit denen wir solche Verträge haben, ihre Patienten zu uns", bestätigt der Leiter der norddeutschen Klinik, der nicht genannt werden will, der FTD.
Illegale "Kopfpauschalen"
Diese Art von "Kopfpauschale" ist einer Reihe von Gerichtsurteilen zufolge verboten. Denn der Arzt verhilft der Klinik damit zu Patienten und Umsatz, ohne dass er seine Leistung detailliert nachweisen muss. Dafür erhält er einen Teil der Fallpauschalen, die die Kliniken von den Krankenkassen erhalten.
Illegale "Kopfpauschalen" sind Auswüchse eines Trends: Durch den verstärkten Wettbewerb suchen Kliniken nach Wegen, wie sie Patienten für sich gewinnen können. Niedergelassene Ärzte spielen dabei eine Schlüsselrolle: Steht eine Operation an, sind sie meist diejenigen, die eine geeignete Klinik empfehlen. Deshalb setzen Kliniken jetzt verstärkt auf Modelle, wie sie die so genannte Einweisermacht der niedergelassenen Ärzte auf legale Weise nutzen können. Was rechtlich möglich ist, prüfen zurzeit die Juristen.
Dass der Deal im Norden kein Einzelfall ist, zeigt ein Rundschreiben der Krankenhausgesellschaft (KG) Nordrhein-Westfalen vom Sommer 2005, in dem diese vor solchen Praktiken warnt: Sie seien rechtlich ohne jede Grundlage und wirtschaftlich fragwürdig. "Weil die Macht der niedergelassenen Ärzte wächst, können sie Krankenhäuser in solche Vereinbarungen drängen", sagt Sprecher Lothar Kratz.
Legale Kooperationen
Legal dagegen sind eine Vielzahl von Kooperationen, bei denen kein Geld fließt. So arbeitet etwa die Uniklinik Eppendorf in Hamburg mit einer der größten Herzpraxen der Stadt zusammen. Die Praxisärzte dürfen dafür die Infrastruktur der Klinik mitbenutzen und tun etwas für ihr Image. Die Zahl der Überweisungen aus der Herzpraxis sei seitdem um 20 Prozent gestiegen, sagt UKE-Sprecher Mathias Goyen. "Darum macht es Sinn, die Zusammenarbeit auch auf andere Bereiche auszudehnen."
Rund 95 Prozent der deutschen Klinikmanager wollen stärker mit den Niedergelassenen kooperieren, ergab eine Studie von Mummert Consulting und der Fachzeitschrift "kma" aus dem Jahr 2004. Dadurch erhofften sie sich eine bessere Position im Wettbewerb um Patienten und zuweisende Ärzte.
Einen Schritt weiter sollen deshalb künftig neue, direkte Kooperationen zwischen Niedergelassenen und Kliniken gehen, bei denen zwar Geld aus den Fallpauschalen fließt, allerdings die Leistungen der Niedergelassenen auch genau aufgeschlüsselt werden müssen. Im Gegensatz zu den Verträgen zur Integrierten Versorgung, die seit Anfang 2004 stationäre und ambulante Leistungen enger verzahnen sollen, sind hier die Krankenkassen nicht beteiligt.
Kliniken verlagern Leistungen nach draußen
Allerdings ist diese Form der direkten Zusammenarbeit noch höchst umstritten. Die Deutsche Krankenhausgesellschaft und die meisten Regionalverbände argumentieren, die niedergelassenen Ärzte hätten keinerlei Anspruch auf eine Beteiligung an den Fallpauschalen der Kliniken.
Die Vertretungen der niedergelassenen Ärzte dagegen, die Kassenärztlichen Vereinigungen (KV), sehen das anders. "Die Kliniken entlassen ihre Patienten aus wirtschaftlichem Druck immer früher und verlagern Leistungen nach draußen", sagt Renate Nagel von KVWL Consult, einer eigens von der KV Westfalen-Lippe gegründeten Firma, die neue Kooperationsformen fördern soll. Solange nicht pauschal, sondern detailliert abgerechnet würde, sei eine Beteiligung an den Fallpauschalen nur fair.
So etwas könnte man sich auch bei den privaten Sana-Kliniken vorstellen, sagt Michael Philippi, Mitglied der Geschäftsführung. Der Konzern verabredete erst im Dezember 2005 mit der Kassenärztlichen Bundesvereinigung eine engere Zusammenarbeit. Konkret sollen dabei die unterschiedlichen Bedürfnisse der Bundesländer berücksichtigt werden. "In Brandenburg ist die Notfallversorgung das zentrale Problem, in den Ballungsgebieten die zwischen den Ärzten abgestimmte Medikamentenvergabe", so Philippi. Es gehe um eine bessere Versorgung der Patienten, aber auch um intensivere Kontakte zu den zuweisenden Ärzten: "In Konkurrenzsituationen ist eine enge Bindung an die einweisenden Ärzte ein entscheidender Faktor dafür, dass Patienten gerade zu uns kommen." Der Vorstoß gilt in der Branche als zukunftsweisend. Der Wettbewerb zwinge zu "neuem Denken". Und zu groß ist die Macht der Ärzte.
  • Aus der FTD vom 21.01.2006
    © 2006 Financial Times Deutschland,
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