Das Bemühen der Unternehmen, Lecks möglichst schnell abzudichten, ist verständlich
In Deutschlands Führungsetagen geht es drunter und drüber. Von einem Vertrauensverhältnis kann keine Rede mehr sein. Pläne über Entlassungen, Umstrukturierungen, Übernahmen: Bei kaum einem größeren Vorhaben können Topmanager sicher sein, dass die Informationen nicht binnen kürzester Zeit auf dem Schreibtisch eines Journalisten landen. Die Firmen schießen zurück, drohen unverhohlen mit dem Einsatz von Rechtsmitteln oder lassen - wie offenbar auch die
Deutsche Telekom - verdächtige Personen von Detektiven überwachen. Und überschreiten dabei immer wieder die Grenzen der Legalität.
Das Bemühen, Lecks möglichst schnell abzudichten, ist verständlich. Beim Chemiekonzern
Altana platzte im März wegen Indiskretionen ein überaus interessanter Deal. Unter dem Codenamen "Ravel" hatte das Unternehmen den Plan vorangetrieben, den US-Konkurrenten
Rockwood zu schlucken. Altana-Manager hatten sich in der "Rheinresidenz", einem Hotel unweit der Weseler Firmenzentrale, mit Vertretern der Investmentbank JP Morgan getroffen, um eine mögliche Übernahme der amerikanischen Firma zu erörtern. Unter anderem ging es darum, wie der Kaufpreis von rund 4 Mrd. Euro zu stemmen wäre.
Alles sollte in diesem Stadium geheim bleiben, dennoch sickerte der Plan an die Öffentlichkeit. Die Onlineausgabe des "Manager Magazins" legte sämtliche "Ravel"-Details offen. So sei für April bereits ein Treffen mit dem Rockwood-Vorstand verabredet gewesen, erfuhren die Leser des Artikels. Vorstandschef Matthias Wolfgruber blieb wenig übrig, als sein Interesse herunterzuspielen: "Es gab und gibt keine Gespräche" mit dem Rockwood-Management oder den Aktionären, sagte er. Das allerdings hatte auch niemand behauptet.
Schnell kann der Verrat von Firmeninterna Millionenschäden verursachen. So rutschte der Aktienkurs des Luft- und Raumfahrtkonzerns
EADS vor zwei Jahren in den Keller, nachdem die französische Zeitung "Le Monde" ein Protokoll eines Führungstreffens veröffentlicht hatte, in dem von Verspätung bei der Auslieferung des Airbus A380 die Rede war. Der Konzern, der die Öffentlichkeit erst später über die Probleme informieren wollte, erstattete Strafanzeige gegen unbekannt wegen "des Diebstahls, des unerlaubten Besitzes sowie der unautorisierten Veröffentlichung interner und streng vertraulicher Entwurfsdokumente aus dem Eigentum des Unternehmen". Die undichte Stelle konnte jedoch nicht ausfindig gemacht werden.
Natürlich dürfen sich Unternehmen gegen Durchstechereien auf höchster Ebene wehren. Das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb stellt es unter Strafe, Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse auszuplaudern. Doch Firmen, die sich mit Indiskretionen plagen, stehen vor einem Dilemma: Erlaubt sind die Indiskretionen nicht. Aber ohne staatliche Hilfe dürfen sie sich auch nicht dagegen wehren. "Das Schutzbedürfnis ist erkennbar", sagt Hans-Christoph Schimmelpfennig, Rechtsanwalt bei Nörr Stiefenhofer Lutz, "aber auch die eigene Ohnmacht, sich gegen Geheimnisverrat zu schützen."