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Merken   Drucken   15.08.2012, 06:40 Schriftgröße: AAA

Anton Weinmann: Früherer MAN-Vorstand kassiert juristische Niederlage

Der wegen Beihilfe zur Bestechung angeklagte einstige Lkw-Chef Weinmann blitzt kurz vor Beginn seines Prozesses mit einer kuriosen Beschwerde ab. Der 56-Jährige hatte zwei Staatsanwälte unter anderem wegen Beleidigung angezeigt.
© Bild: 2012 DPA/Bildfunk/Sven Hoppe
Exklusiv Der wegen Beihilfe zur Bestechung angeklagte einstige Lkw-Chef Weinmann blitzt kurz vor Beginn seines Prozesses mit einer kuriosen Beschwerde ab. Der 56-Jährige hatte zwei Staatsanwälte unter anderem wegen Beleidigung angezeigt.
von München

Der frühere MAN -Lkw-Vorstand Anton Weinmann hat kurz vor Beginn seines Strafprozesses am Donnerstag eine juristische Niederlage erlitten. "Die Generalstaatsanwaltschaft hat der Beschwerde von W. keine Folge gegeben", sagte Alfons Obermeier, Sprecher der Münchner Generalstaatsanwaltschaft, der FTD. Damit ist die Strafanzeige des 56-Jährigen gegen die Münchner Staatsanwaltschaft, die für viel Aufsehen gesorgt hatte, vorerst vom Tisch.

Weinmann muss sich ab Donnerstag wegen möglicher Beihilfe zur Bestechung vor dem Münchner Landgericht verantworten. Die Ankläger werfen dem früheren Chef der MAN-Lkw-Sparte vor, er habe ein Schmiergeldsystem geduldet, mit dem der Absatz von Lastwagen und Bussen im In- und Ausland gefördert wurde.

Der ehemalige MAN-Lkw-Vorstand Anton Weinmann   Der ehemalige MAN-Lkw-Vorstand Anton Weinmann

Um sich gegen die aus seiner Sicht ungerechtfertigten Vorwürfe zu wehren, hatte Weinmann in einem ungewöhnlichen Schritt seinerseits zwei Staatsanwälte angezeigt. Sein Vorwurf: Rechtsbeugung, Verfolgung Unschuldiger und Beleidigungsdelikte. Die Münchner Staatsanwaltschaft wies dies ab, da sie bei ihren Kollegen keinerlei Anfangsverdacht sah. Daraufhin reichte Weinmann Beschwerde beim Generalstaatsanwalt ein - was jetzt fehlschlug.

Es gebe "keine Anhaltspunkte dafür, dass die angezeigten Staatsanwälte wider besseres Wissen falsche Behauptungen in der Anklageschrift aufgestellt haben", begründete Obermeier gegenüber der FTD die Ablehnung der Beschwerde. Weinmann hatte mit seinem Anwalt ein Gutachten anfertigen lassen, wonach die Anklage falsch sei und beleidigende und ehrverletzende Behauptungen enthalte. Er kann nun binnen einem Monat einen Rechtsbehelf einlegen. Anwalt Holger Matt äußerte sich nicht, ob sein Mandant dies vorhabe.

Der Manager hatte zudem Eilantrag vor dem Verwaltungsgericht gestellt, um die Versendung der Anklageschrift an Journalisten zu verhindern. Darüber sei bislang nicht entschieden, sagte Oberstaatsanwalt Thomas Steinkraus-Koch der FTD. Allerdings dürften die Details der Anklage ohnehin am Donnerstag öffentlich werden, wenn die Staatsanwaltschaft - wie üblich bei Prozessbeginn - die Anklageschrift vorliest.

Weinmann stand ab 2005 an der Spitze der Lkw-Tochter. Den Posten musste er nach Aufdeckung der Korruptionsaffäre 2009 räumen - zusammen mit MAN-Chef Hakan Samuelsson und anderen Managern.

MAN geht auch zivilrechtlich gegen die Ex-Vorstände vor und fordert Schadensersatz. Wie am Dienstag bekannt wurde, gab es bereits im Frühjahr eine grundsätzliche Einigung: Demnach soll Samuelsson einen niedrigen einstelligen Millionenbetrag zahlen, Weinmann und Ex-Finanzchef Karlheinz Hornung je einen sechsstelligen Betrag. Allerdings müssen noch die Versicherer zustimmen, mit denen MAN Managerhaftpflichtpolicen für die Vorstände abgeschlossen hat. Der finale Betrag kann sich insbesondere bei Weinmann noch ändern - je nach Ausgang des Strafprozesses.

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