Im Handelsstreit zwischen China und der Europäischen Union rücken nun auch wieder Fahrräder in den Mittelpunkt. Nach Informationen der Financial Times wirft der Europäische Branchenverband der Fahrradhersteller (EBMA) chinesischen Firmen vor, unerlaubte Subventionen zu erhalten. Dem EBMA gehören auch Unternehmen wie der größte deutsche Produzent Derby und Accell aus den Niederlanden an.
Der europäische Branchenverband beschwerte sich im vergangenen Monat vertraulich bei der Europäischen Kommission, erfuhr die FT jetzt. In der Eingabe heißt es, Peking überhäufe seine Fahrradhersteller mit einer Vielzahl ungerechter Vorteile - seien es Kredite zu günstigen Konditionen oder eine bevorzugte Behandlung durch die Steuerbehörden. Die Firmen fordern Brüssel auf, den Vorwürfen nachzugehen.
Mit der Beschwerde geht der Streit zwischen China und EU in die nächste Runde. Zuletzt hatten Pekings Ausfuhrbeschränkungen für Seltene Erden zu Verstimmungen geführt. China hatte dagegen einen Vorstoß der EU-Staaten kritisiert, Firmen aus anderen Ländern von Regierungsaufträgen auszuschließen.
Die Europäische Union ist mit einem Volumen von 5 Mrd. Euro der lukrativste Fahrradmarkt der Welt, China weltgrößter Hersteller der Zweiräder. Seit fast zwei Jahrzehnten streiten die Parteien immer wieder um das Thema Fahrräder. Chinesische Räder werden – auch auf Drängen der europäischen Hersteller – seit 1993 wegen Preisdumpings in der EU mit Einfuhrzöllen belegt.
Der jetzige Zoll von 48,5 Prozent wurde von der Europäischen Kommission vergangenes Jahr bis 2016 verlängert, was in China große Empörung hervorrief. Nicht zuletzt wegen der Einfuhrzölle kommen chinesische Hersteller, die den USA und Japan den Markt beherrschen, in der Europäischen Union nur auf gerade einmal 3,3 Prozent Marktanteil.
Möglicherweise beabsichtigen die europäischen Hersteller mit der neuerlichen Beschwerde, die Unterstützung für den Einfuhrzoll zu zementieren. Neu ist allerdings der Vorwurf, dass illegale staatliche Subventionen gezahlt werden.
Die Europäische Kommission hat 45 Tage nach Eingang der Beschwerde Zeit zu entscheiden, ob sie dem Fall nachgehen will.
Quelle: The Financial Times