Das aus der US-Kultserie "Die Simpsons" bekannte "Duff Beer" darf es auch mehrmals geben. Der Bundesgerichtshof teilte am Donnerstag mit, dass die Klage der Firma "Duff Beer" gegen einen anderen Getränkevertrieb in letzter Instanz abgewiesen wurden. Der Beklagte hatte schon vor längerem ebenfalls eine Marke namens "Duff Beer" eintragen lassen, diese dann aber längere Zeit nicht genutzt. Deshalb hatte die Klägerin die Löschung der Marke beantragt - ohne Erfolg, wie nun feststeht. Zukünftig bestehen beide Marken nebeneinander.
Juristisch war die Sache frickelig, weil die Beklagte zwischendurch zwar Bier unter dem Namen "Duff" verkauft hatte, dieses aber grafisch anders gestaltet war als die von ihr eingetragene Marke. Zum Gesprächsthema wurde der Prozess aus einem anderen Grund: "Duff Bier" stammt eigentlich aus der Zeichentrickserie "Die Simpsons"; das Lieblingsgetränk von Homer Simpson existierte zuerst im Film, bevor es in die Getränkeregale kam. Es handelt sich um einen Fall von "reverse product placement", sagte der Vorsitzende Richter. Mittlerweile gibt es mehrere Markeneintragungen von "Duff Beer" - weitere Streitereien sind also nicht ausgeschlossen.