Was macht ein Hedgefonds? Was ist der Briten-Rabatt? Alle reden drüber, aber keiner weiß genaues. Die FTD gibt Antworten auf die Fragen, die die Schlagzeilen stellen.
Besitzt ein einzelner Aktionär mindestens 25 Prozent aller Aktien eines Unternehmens, so kann er bei wichtigen Beschlüssen, die eine 75-prozentige Mehrheit der Hauptversammlung erfordern, nicht mehr überstimmt werden: Er kann sie verhindern oder "sperren".
Dem Inhaber einer Sperrminorität kommt damit eine entscheidende Rolle in dem Unternehmen zu, erst recht, wenn die übrigen Anteile breit gestreut sind. Zu den Beschlüssen, bei denen seine Zustimmung erforderlich ist, gehören nach dem deutschen Aktienrecht Kapitalerhöhungen und –herabsetzungen, Fusionen, die Abberufung von Aufsichtsratsmitgliedern, Satzungsänderungen sowie die Liquidation einer Aktiengesellschaft.
Bei Volkswagen ist die Schwelle für die Sperrminorität durch das VW-Gesetz sogar auf 20 Prozent herabgesetzt. Das Land Niedersachsen, das als größter Aktionär knapp 20 Prozent hält, kann damit praktisch nicht überstimmt werden.
Erwirbt ein Aktionär andererseits mehr als 30 Prozent der Aktien eines Unternehmens, muss er den übrigen Aktionären ein Pflichtangebot machen. Denn er hat damit nach dem Aktienrecht einen kontrollierenden Einfluss auf die Gesellschaft.
Der FTD-Versicherungsmonitor hat alle wichtigen Namen und Nachrichten auf dem Radar und bündelt die wichtigsten Informationen aus verschiedenen Quellen. So erhalten Sie einen exzellenten Überblick über die Assekuranz, analytisch kommentiert von FTD-Versicherungskorrespondent Herbert Fromme.
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