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Merken   Drucken   26.05.2012, 17:43 Schriftgröße: AAA

Grubenbeben: RAG zahlt Bergbau-Opfern Entschädigung

Die RAG und vom Bergbau Betroffene im Saarland legen ihren Streit um Entschädigungen für Grubenbeben bei. Damit schaffen sie kurz vor dem Aus des Steinkohlebergbaus an der Saar ein leidiges Problem aus der Welt.
© Bild: 2012 DPA/Bildfunk/Roland Weihrauch
Die RAG und vom Bergbau Betroffene im Saarland legen ihren Streit um Entschädigungen für Grubenbeben bei. Damit schaffen sie kurz vor dem Aus des Steinkohlebergbaus an der Saar ein leidiges Problem aus der Welt.

Kurz vor dem Ende des Bergbaus im Saarland hat sich die RAG mit Betroffenen auf die Zahlung von rund 7 Mio. Euro Entschädigung für Grubenbeben verständigt. Etwa 17.000 Eigentümer oder Mieter von Häusern sollen Pauschalbeträge für Schäden zwischen 2004 und 2008 bekommen. Damit wird ein jahrelanger Streit begraben.

Die RAG und der Landesverband der Bergbaubetroffenen Saar unterzeichneten am Freitag in Saarbrücken einen entsprechenden Vertrag. Die Summen pro Haus in den betroffenen Orten sollen von 110 Euro bis 1250 Euro reichen.

Der Leiter des RAG-Zentralbereichs Rechts, Harald Knöchel, sagte, das Unternehmen habe "möglichst schnell einen Schlussstrich ziehen" wollen. Das sei durch eine "angemessene Lösung" erreicht worden. Der Vorstandssprecher des Verbandes der Bergbaubetroffenen, Peter Lehnert, sprach von einem "sehr großen Erfolg" für die Geschädigten. Die Vereinbarung sei in Deutschland bisher einmalig. "Wir können mit dem Vertrag gut leben." RAG und Verband zeigten sich zufrieden, dass sie noch vor dem endgültigen Auslaufen des Saar-Bergbaus zum 30. Juni eine für beide Seiten akzeptable Übereinkunft erzielt hätten.

Mit der Einigung soll auch ein Revisionsverfahren vor dem Bundesgerichtshof beendet werden, in dem die RAG und ein Betroffener um die Höhe einer Entschädigung für Erderschütterungen streiten. RAG und Betroffenenverband rechnen nicht mit neuen Klagen. Lehnert sagte, nun sei eine "sozial gerechte Lösung" gefunden worden.

RAG-Vertreter Knöchel wies darauf hin, dass die Regelung auf die speziellen Verhältnisse im Saarland zugeschnitten sei und nicht auf die Situation in den nordrhein-westfälischen Bergbaugebieten übertragen werden könne. Dort seien "keine begründeten Ansprüche auf Entschädigung wegen bergbaubedingter Erderschütterungen denkbar".

Das Landgericht Saarbrücken hatte im November 2011 entschieden, dass die RAG einem Hausbesitzer aus Lebach 1140 Euro zahlen muss. Nach Einschätzung der Richter waren zahlreiche Erschütterungen zwischen Januar 2005 und April 2006 für den Kläger nicht zumutbar. Die RAG hatte auf Rechtsmittel verzichtet und angekündigt, eine Lösung für Entschädigungen zu suchen.

  • dpa, 26.05.2012
    © 2012 Financial Times Deutschland
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