Im Werk des Nutzfahrzeugherstellers MAN in München
Das Gericht habe festgestellt, dass MAN beim Kauf des britischen Lkw-Bauers ERF im Jahr 2000 über die tatsächliche Lage von ERF getäuscht worden sei, teilte MAN am Freitag mit. Der Betrug sei Freightliner zuzurechnen, da der ehemalige ERF-Eigentümer Western Star mittlerweile zu Freightliner gehöre. Ein Sprecher der DaimlerChrysler-Nutzfahrzeugsparte sagte, dass Freightliner in Zusammenhang mit dem Verkauf des Herstellers ERF an MAN nicht zur Rechenschaft gezogen werden könne. Deshalb werde Freightliner gegen die Entscheidung Londoner High Court in Berufung gehen.
MAN hatte 300 Mio. Pfund zuzüglich Verfahrenskosten und Zinsen gefordert. Das Gericht legte bei der Entscheidung am Freitag die Höhe der Schadenersatzzahlung noch nicht fest. Diese werde in einem Nachverfahren festgesetzt.
MAN hatte im Januar 2000 die britische ERF für 110 Mio. Pfund von der kanadischen Nutzfahrzeugfirma Western Star übernommen. Mitte 2001 hatte MAN bei der ERF massive Bilanzfälschungen aufgedeckt, die die Lage des Lkw-Bauerns nach Ansicht des Münchener Konzerns geschönt hatten. Nachdem Versuche zur gütlichen Einigung zwischen DaimlerChrysler und MAN scheiterten, war MAN im Oktober 2002 vor Gericht gezogen.
Freightliner wiederum, in Nordamerika eine wichtige Nutzfahrzeugmarke von DaimlerChrysler, hatte die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Ernst & Young verklagt, die seinerzeit die Bücher bei ERF geprüft hatte. Mit dieser Klage sei Freightliner jedoch vor dem Londoner Gericht ebenfalls gescheitert, sagte die Sprecherin.