Zwar hatte eine andere Kammer des Düsseldorfer Landgerichts die Angeklagten im Sommer 2004 freigesprochen. Doch dieses Urteil hob der Bundesgerichtshof (BGH) Ende vergangenen Jahres auf. Nun steht also wieder alles auf Anfang - und alles ist möglich.
Ackermann würde gern zahlen
Das zumindest möchten die Verteidiger Glauben machen. Ackermanns Anwälte Klaus Volk und Eberhard Kempf ziehen zurzeit durchs Land und verkünden ihr Interesse an einer Einstellung des Verfahrens gegen eine Geldauflage. Doch mit einem solchen Ausstieg durch die Hintertür müssten auch Richter Drees und die Staatsanwaltschaft einverstanden sein. Und warum sollten sie - ausgerechnet zu diesem Zeitpunkt?
Denn viele Prozessbeobachter interpretieren einige Passagen im BGH-Urteil geradezu als Steilvorlage für die Staatsanwaltschaft: "Da die Anerkennungsprämien das Vermögen der Mannesmann AG ohne Kompensation minderten, durften die Präsidiumsmitglieder diese nicht bewilligen." Die Strafverfolger sehen sich dadurch so bestärkt, dass sie nur noch zwei Mann in den Prozess schicken, wie Oberstaatsanwalt Peter Lichtenberg ankündigt: "Aufgrund der durch den BGH geklärten Rechtsfragen und der sich abzeichnenden Schwerpunkte des neuen Verfahrens besteht kein Bedarf mehr für drei Sitzungsvertreter."
Esser argumentiert mit seinem Vertrag
Auch Klaus Esser wirkt derzeit nicht, als plane er den schnellen Deal. Mehr als eine Handvoll Beweisanträge wolle der Ex-Mannesmann-Chef zusammen mit seinen Verteidigern dem Gericht präsentieren, heißt es im Prozessumfeld. Esser will nachweisen, dass die nachträgliche Prämie durch seinen Dienstvertrag gedeckt und für Mannesmann von Nutzen war. Zeugen wie der frühere Deutsche-Bank-Chef Hilmar Kopper sollen diese Argumentation stützen. "Klaus Esser wird kämpfen bis zuletzt", sagt ein Prozessbeteiligter.
Richter Drees wird dann vor allem klären müssen, ob den Angeklagten bewusst war, dass sie Unrechtes taten, als sie die Prämien genehmigten. Im ersten Prozess hatte das Gericht den Angeklagten großzügig einen "unvermeidbaren Verbotsirrtum", sprich: Naivität zugute gehalten. "Einen unvermeidbaren Verbotsirrtum gibt es nur sehr selten", sagt Helmut Satzger, Strafrechtsprofessor an der Universität München. In diesem Punkt habe der BGH das Urteil denn auch relativ deutlich aufgehoben.
Wenn dieser erste Tatkomplex abgearbeitet ist, wird Drees mit seinen beiden Beisitzern Neuland betreten. Dabei geht es um Pensionszahlungen an frühere Mannesmann-Manager und deren Hinterbliebene, die der Aufsichtsrat nach der Übernahme durch Vodafone pauschal abgefunden hatte - zum Nachteil von Mannesmann. Hier sei die Beweisführung lückenhaft, monierten die BGH-Richter nach dem ersten Prozess.
Die Materie ist also noch immer komplex. Und so könnte sich die Neuauflage des Verfahrens bis zum kommenden Frühjahr hinziehen. Bis dahin dürfte sich Richter Drees an sein Leben im Rampenlicht wohl längst gewöhnt haben.