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Das Drehbuch für Werner Wennings Aufstieg an die Spitze des
Bayer -Aufsichtsrats steht. Der 65-Jährige wird nach der Einführung des gesetzlichen Zweijahresverbots der erste ehemalige Vorstandschef eines DAX-Konzerns sein, der an die Spitze des Kontrollgremiums wechselt.
Der Gesetzgeber hatte 2009 den direkten Wechsel vom Vorstand in den Aufsichtsrat verboten und eine mindestens zweijährige Karenzzeit vorgeschrieben - in der Hoffnung, damit diese Tradition der Deutschland AG großflächig zu brechen.
Der Fall Wenning zeigt jedoch, dass der Gesetzgeber die jahrzehntealte Praxis nur verzögern, nicht aber verhindern kann. Als weitere Kandidaten für einen späteren Wechsel an die Aufsichtsratsspitze ihrer langjährigen Arbeitgeber gelten etwa Wolfgang Mayrhuber, bis Anfang 2011 Vorstandschef der
Lufthansa , und
Jürgen Hambrecht , bis Mai 2011 Vorstandschef des weltgrößten Chemiekonzerns
BASF .
Deutsche Top-Manager hatten den Vorstoß als Dirigismus der Politik scharf kritisiert. Der Gesetzgeber will mit dem Verbot verhindern, dass Ex-Chefs als Aufsichtsratsvorsitzende alte Fehlentscheidungen weiter decken und dem Konzern so schaden. Die Betroffenen argumentieren, mit dem Verbot würde den Unternehmen Kompetenz verloren gehen.
Deutsche-Bank-Chef Josef Ackermann hatte deswegen sogar versucht, das Verbot mithilfe eines Aktionärsvotums zu umgehen. Denn das Verbot kann aushebeln, wer Aktionäre, die mehr als 25 Prozent des Kapitals halten, davon überzeugen kann, einen entsprechenden Antrag auf der Hauptversammlung zu stellen. Die wiederum müsste dem Antrag auf den Wechsel vor Ablauf der zweijährigen Frist mehrheitlich zustimmen.
Mitte November hatte Ackermann den Plan allerdings aufgegeben, weil er sich der Rückendeckung der Anteilseigner nicht mehr sicher war.