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Merken   Drucken   27.07.2009, 12:45 Schriftgröße: AAA

Opels Zukunft: Wie eine Insolvenz funktionieren würde

Beim Poker um Opel ist auch eine Insolvenz im Gespräch. Klingt unangenehm - wäre aber nicht unbedingt das Ende des Autobauers. Eine mögliche Lösung wäre eine so genannte Planinsolvenz. FTD.de klärt die wichtigsten Fragen.
von Kathrin Werner und Corinna Kreiler (Hamburg)

Die Zukunft von Opel ist ungewiss. Eine Analyse der drei Angebote für den Autobauer im Auftrag der Bundesregierung hat nun den Streit über eine staatlich abgesicherte Rettung des deutschen Autobauers neu entfacht. Sie kam zu einem düsteren Ergebnis: sowohl die Übernahme- und Sanierungspläne von RHJ und Magna als auch das Konzept des bereits ausgeschiedenen dritten Bieters, des chinesischen Autobauers BAIC, sind nicht geeignet, Opel dauerhaft als eigenständigen Massenhersteller von Autos zu etablieren.

Nun ist die Insolvenz wieder im Gespräch. Der CDU-Haushaltspolitiker Steffen Kampeter wies den Vorwurf von Opel-Betriebsratschef Franz Klaus zwar zurück, das Wirtschaftsministerium arbeite bewusst an der Insolvenz des Autobauers. Allerdings sei die Insolvenz tatsächlich eine Option, um den Konzern vor dem Aus zu bewahren.

Was würde die Insolvenz für Opel bedeuten? Was genau ist eine Planinsolvenz? Und wie unterscheidet sich das deutsche von dem berühmten US-amerikanischen Chapter-11-Verfahren, das die Ex-Opel-Mutter GM bereits durchlaufen hat? FTD.de erklärt Fakten und Hintergründe.

Ein zahlungsunfähiges Unternehmen muss einen Antrag beim zuständigen Amtsgericht stellen. Dieses prüft, ob das verbliebene Vermögen die absehbaren Verfahrenskosten deckt. Falls das nicht der Fall ist, wird er abgelehnt und die Firma liquidiert.

Wird ihm stattgegeben, setzt das Gericht zumeist einen vorläufigen Insolvenzverwalter ein, der das Vermögen sichern und, wenn möglich, den Betrieb fortführen muss. Bis das Verfahren eröffnet ist und aus dem vorläufigen der offizielle Insolvenzverwalter wird, vergehen meist drei Monate.

Das Insolvenzverfahren in der Übersichtsgrafik   Das Insolvenzverfahren in der Übersichtsgrafik

Der Insolvenzverwalter ist meist ein spezialisierter Anwalt und die entscheidende Person für die Zukunft des Unternehmens - er kann zu dessen Retter werden. Der Vorstand oder die Geschäftsführung sind während des Verfahrens entmachtet, es sei denn, der Insolvenzrichter erlaubt eine Insolvenz in Eigenverwaltung.

Maximal drei Monate nach Eröffnung des Verfahrens berichtet der Insolvenzverwalter den Gläubigern über die finanzielle Lage des Unternehmens und die Chancen für eine Fortführung. Ob das Unternehmen saniert oder liquidiert wird, entscheidet dann die Gläubigerversammlung.

Wird ein Unternehmen aus der Insolvenz heraus verkauft, geht es meist in einer Auffanggesellschaft auf, die von den Altschulden befreit ist und dem Käufer einen unbelasteten Neustart erlaubt.

Vorerst nicht, da zunächst ein vorläufiger Insolvenzverwalter bei Opel die Regie übernehmen würde. Der bräuchte allerdings Geld, um das Unternehmen fortführen zu können. Somit wäre er auf die Hilfe von Bund, Ländern und staatlichen Banken angewiesen. Die Opel-Beschäftigten bekämen statt ihrem Gehalt für drei Monate Insolvenzgeld in Höhe des entgangenen Nettolohns aus den Mitteln der Bundesagentur für Arbeit.

Den Ernstfall bereitet der Autobauer offenbar schon vor: Die Rechtsanwaltskanzlei Clifford Chance soll bereits Insolvenzpläne ausarbeiten und deshalb Experten zusammengezogen haben, berichtet die Nachrichtenagentur Reuters schon vor Monaten. Laut Unternehmenskreisen berate zudem der Insolvenzverwalter Jobst Wellensiek den den Opel-Vorstand, schrieb die "Frankfurter Allgemeinen Zeitung".

Bilderserie Wir haben die Insolvenz gemeistert

Ob Opel die Insolvenz überleben würde, ist schwer abzuschätzen. Ein Vorteil wäre, dass der Rüsselsheimer Hersteller durch das Verfahren von Altlasten befreit und damit attraktiver für Investoren werden könnte, sagen Experten.

Professor Ferdinand Dudenhöffer von der Uni Duisburg-Essen warnt jedoch vor Umsatzeinbrüchen, da die Insolvenz einen Vertrauensverlust zur Folge hätte: "Quasi über Nacht würde das gesamte Firmenkundengeschäft zusammenbrechen", sagte er. Im Fall der Pleite müsste der Staat seiner Meinung nach 6,5 Mrd. Euro aufbringen - unter anderem für Arbeitslosengeld.

Das Planverfahren gilt unter Experten als beste Möglichkeit, ein Pleiteunternehmen zu retten. Mehr als ein Geheimtipp ist es aber noch nicht: Von rund 20.000 eröffneten Insolvenzen wurden 2007 gerade mal 278 mit einem Insolvenzplan gelöst, ermittelte das Bonner Institut für Mittelstandsforschung.

In dem speziellen Verfahren dürfen der Schuldner und der Insolvenzverwalter einen Insolvenzplan vorlegen, die Gläubiger müssen ihm zustimmen. Er enthält vor allem Vereinbarungen zur Sanierung, die von den üblichen Regeln der Insolvenzordnung abweichen. Oft verzichten Gläubiger auf einen Teil ihrer Forderungen. Das Amtsgericht hebt die Insolvenz auf, und der Insolvenzverwalter überprüft, ob der Plan erfüllt wird.

Plan statt Pleite   Plan statt Pleite

Häufig wird das Planverfahren mit der Eigenverwaltung kombiniert - dann hat nicht der Insolvenzverwalter, sondern der Schuldner selbst die Zügel in der Hand. Es wird lediglich ein Sachwalter bestellt, der den Schuldner dabei überwacht.

Der Insolvenzplan hat viele Vorteile: Im Schnitt bleiben 60 Prozent der Arbeitsplätze im insolventen Unternehmen erhalten. Zudem dauert das Verfahren längst nicht so lange wie eine normale Insolvenz - und die Gläubiger bekommen etwa doppelt so viel Geld.

Das Verfahren hat aber auch Schwächen: Die Gläubiger können etwa in mehreren Instanzen bis zum Bundesgerichtshof gegen den Plan Beschwerde einlegen - und so die Lösung der Probleme blockieren.

Meldet ein Unternehmen in den USA Gläubigerschutz nach "Chapter 11" an, wird die Firma einem Insolvenzgericht unterstellt. Dazu muss eine Firma nicht zwangsläufig insolvent sein. Es reicht aus, wenn die Rückzahlung einer großen Forderungssumme droht und das Unternehmen diese nicht mehr aufbringen kann.

Bilderserie Wer die US-Insolvenz überlebte

Während des Insolvenzverfahrens kann die Firma ihre Geschäfte weiterführen, das Management bleibt weiter im Amt. Während der Sanierungszeit dürfen Gläubiger nicht versuchen, ihre Forderungen geltend zu machen. "Chapter 11" stellt demnach den Schutz und die Weiterführung des Unternehmens in den Fokus.

Die Reorganisierung einer US-Firma unter Gläubigerschutz kann Jahre dauern. So flüchteten sich nach den Anschlägen in New York und Washington im September 2001 zahlreiche US-Fluggesellschaften in den Gläubigerschutz, um sich vor einer drohenden Pleite zu schützen. Der Flugbetrieb ging trotzdem normal weiter.

Grundsätzlicht gilt: In Deutschland sollen nach der Zahlungsunfähigkeit einer Firma vorrangig die Ansprüche der Gläubiger befriedigt werden, indem das restliche Vermögen des Unternehmens verwertet wird. Auch nach der Reform des Insolvenzrechts im Jahr 1999 stehen die Interessen der Kredit- und Kapitalgeber im Vordergrund - das führt of zur Zerschlagung eines Unternehmens.

In den USA können zahlungsunfähige Firmen dagegen Gläubigerschutz nach Chapter 11 beantragen. Mit Hilfe des Verfahrens soll das betroffene Unternehmen in erster Linie saniert werden - in dieser Zeit ist die Firma vor den Forderungen ihrer Gläubiger geschützt, und der Betrieb läuft meist normal weiter.

Nach dem Vorbild des US-Verfahrens ist in Deutschland 1999 der Insolvenzplan eingeführt worden - hier ähneln sich die amerikanischen und die deutschen Regeln. Allerdings ist das Unternehmen unter Chapter 11 noch stärker geschützt und das Verfahren effizienter als in Deutschland.

  • FTD.de, 27.07.2009
    © 2009 Financial Times Deutschland
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