Metro startet die jüngste Schlacht um die Macht bei Media-Saturn mit einem gewonnenen Gefecht. Am Mittwoch urteilte ein Schiedsgericht, dass ein Beirat wichtige Entscheidungen bei dem Elektrohändler mit einfacher Mehrheit fällen könnte. Die hat Metro. Allerdings entscheidet das Oberlandesgericht (OLG) München erst an diesem Donnerstag, ob der Beirat überhaupt eingerichtet werden darf.
Beide Entscheidungen zusammen sollen binnen 24 Stunden einen Streit beenden, der schon mehr als ein Jahr dauert und für Media-Saturn inzwischen gefährlich wird. Bei der Firma werden wichtige Entscheidungen wie die Berufung von Firmenchef und Finanzchef herausgezögert, weil Großaktionär Metro und Gründer Erich Kellerhals zerstritten sind.
Mehr zu: Media-Saturn, Metro
Metro hält 75 Prozent der Aktien, Kellerhals hat mit seinen 22 Prozent aber ein Vetorecht, weil bisher alle Beschlüsse mit 80-Prozent-Mehrheit im Gesellschafterausschuss gefasst werden. Metro versucht deswegen Entscheidungen in einen Beirat mit 50-Prozent-Mehrheit zu verlagern.
Das erklärte das Schiedsgericht nun in weiten Teilen für rechtens. Der Beirat dürfe so etwa über alle Personalien mit Ausnahme der Holding-Geschäftsführung, über Jahresabschlüsse und Lageberichte, den Kauf und Verkauf von Tochterunternehmen und über Mietverträge entscheiden. Unklar blieb zunächst, ob er auch über den Abschluss der Holding entscheiden darf. Metro behauptet das, ein Kellerhals-Sprecher bestritt es. Das Gericht kann nicht befragt werden.
Entscheidend wird nun zunächst das Urteil des OLG sein. Ob der Beirat überhaupt eingerichtet werden darf, war in der Vorinstanz allerdings als kaum strittig bewertet worden. Das Landgericht hatte eher an dessen Befugnissen und den Mehrheiten gezweifelt, die vom Schiedsgericht nun zu Metros Gunsten ausgelegt wurden.
Möglich ist, dass es noch zu einer Revision vor dem Bundesgerichtshof kommt. Zudem hatte Kellerhals zuletzt eine neue Verteidigungslinie aufgebaut, die sein Sprecher verfestigte: "Letztlich können Beiratsbeschlüsse, die gegen die Stimmen der Gründungsgesellschafter ergehen, auch künftig vor den ordentlichen Gerichten angefochten werden", sagte er.