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Es dürfte kein Zufall sein, dass zwei Unternehmen mit englischen Wurzeln voranpreschen. Im Sommer tritt das britische Antikorruptionsgesetz in Kraft, das die Regeln gerade für die Privatwirtschaft deutlich verschärft. Demnach können sich Unternehmen schon dadurch strafbar machen, dass sie keine geeigneten Prozesse gegen Korruption etablieren. Glaxo und AstraZeneca pochen zwar darauf, ganz aus eigenem Antrieb zu handeln. Ein Brancheninsider aber nennt die britische Rechtsentwicklung das "katalytische Moment".
In Deutschland könnte es ebenfalls bald ungemütlich werden. Der Bundesgerichtshof soll im Mai klären, ob Ärzte sich wegen Bestechlichkeit strafbar machen können. Wenn ja, könnte das Finanzamt auch Nachforderungen an die Industrie stellen. Denn Bestechungsausgaben dürfen schließlich nicht als Werbungskosten abgesetzt werden. "Das potenzielle Risiko für die Industrie ist enorm", sagt Christian Pelz, Wirtschaftsstrafrechtler bei der Kanzlei Noerr. Die Verwaltungs- und Marketingbudgets von großen Pharmakonzern liegen meist bei mehr als 30 Prozent des Umsatzes.
Am wissenschaftlichen Austausch mit den Medizinern will AstraZeneca allerdings festhalten. "Wir stehen ganz klar zu ärztlichen Fortbildungen", so Richter. Man müsse sie eben anders organisieren, lokaler vielleicht. Und Ärzten, die bei einem wichtigen internationalen Kongresse nicht mehr vor Ort sein können, die Ergebnisse von Produkt- und Therapiestudien anders zukommen lassen.