Kleinaktionäre des vor gut zwei Jahren zusammengebrochenen Unternehmens hatten Strafanzeigen eingereicht, die nach Angaben eines Sprechers der Justiz zu Anfangsermittlungen führten. "Wir stehen noch am Anfang der Prüfung", die sich auf Vorwürfe wie Bankrott und andere Delikte erstrecken. Die Kleinaktionäre werten die Anfangsermittlungen bereits als Erfolg, weil früher eingereichte Anzeigen abgewiesen worden waren. Inzwischen seien aber neue Details vorgelegt worden.
Die Umstände des Schneider-Zusammenbruchs und der Verkauf der Schneider-Laser-Technologie an Jenoptik sind nach Ansicht von Kleinaktionären bis heute ungeklärt. An dem Unternehmen mit ehemals gut 700 Beschäftigten war die staatliche bayerische Förderbank LfA mit rund 19 Prozent größter Einzelaktionär. Die Markenrechte der Schneider-Muttergesellschaft sowie die TV-Produktionsanlagen übernahm im Herbst 2002 der chinesische TCL-Konzern, der am alten Firmensitz in Türkheim (Allgäu) die Produktion wieder startete.
Wie die LfA am Montag auf Anfrage mitteilte, hat sich jetzt auch die EU-Kommission bei der Bundesrepublik zu verschiedenen Finanzierungsvorgängen bei Schneider erkundigt. Hierzu zählen auch Darlehen der LfA an das Unternehmen. Das so genannte Beihilfeprüfverfahren sei aufgrund einer Subventionsbeschwerde eines nicht direkt mit Schneider im Wettbewerb stehenden Unternehmens eingeleitet worden, heißt es bei der Bank.
Neben der Staatsanwaltschaft Augsburg gibt es auch bei der Staatsanwaltschaft in Mühlhausen (Thüringen) ein Ermittlungsverfahren wegen Bankrott und Gläubigerbegünstigung. Untersucht wird dabei auch die Rolle des ehemaligen Schneider-Vorstandschefs Benedikt Niemeyer, der rund drei Monate vor Insolvenzanmeldung aus dem Unternehmen ausschied.